Steuerbetrug im Online-Handel: Bundeskabinett beschließt Maßnahmenpaket

Umsatzsteuerbetrug im Online-Handel soll bald Geschichte sein. Doch die Maßnahmen des Gesetzentwurfes belasten auch ehrliche Händler.

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Online-Handel

(Bild: dpa, Jens Büttner)

Lesezeit: 3 Min.

Internet-Plattformen wie eBay oder Amazon sollen künftig für Umsatzsteuerbetrug bei Verkäufen über ihre Seiten haften. Das erstmals unter der Leitung von Vizekanzler und Finanzminister Olaf Scholz (SPD) tagende Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf. Dadurch sollen die Steuereinnahmen des Staates um mehrere hundert Millionen Euro im Jahr erhöht werden.

"Wir beenden die illegale Praxis mancher Händler auf elektronischen Marktplätzen, die Umsatzsteuer hinterziehen und sich dadurch unlautere Wettbewerbsvorteile verschaffen", sagte Scholz der Deutschen Presse-Agentur. Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetzentwurf noch zustimmen. Ab 2019 sollen die Online-Marktplätze für die Umsatzsteuer ihrer Händler generell in Haftung genommen werden.

Nur wenn die Unternehmen dem Finanzamt eine Bescheinigung über die steuerliche Registrierung der Verkäufer vorlegen, die bei ihnen aktiv sind, haften sie nicht selbst. Der Online-Handel wächst seit Jahren kräftig. Nach Angaben des Handelsverbands Deutschland (HDE) hat er mit einem Wert von 53 Milliarden Euro bereits einen Anteil von 10 Prozent am Gesamthandel. Über Plattformen werden mehr als 50 Prozent des E-Commerce abgewickelt. Aber: Immer wieder zahlen Händler – vor allem aus Fernost – beim Verkauf ihrer Waren auf Internetmarktplätzen keine Umsatzsteuer. Dem Fiskus entgehen so mehrere hundert Millionen Euro pro Jahr.

Die Hoffnung ist, dass der Staat hier bald deutlich steigende Steuereinnahmen verbuchen kann. Bisher liegt die Versteuerungspflicht bei den Händlern, die die Plattformen zum Verkauf von Waren nutzen. "Damit schützen wir alle steuerehrlichen Unternehmen und sorgen auch für einen fairen Wettbewerb zwischen Verkäufern aus dem In- und Ausland", begründete Scholz die verschärften Regeln.

Doch es gibt auch kritische Stimmen: Wirtschaftsverbände sprechen angesichts des Umsatzsteuerbetrugs von einer erheblichen Wettbewerbsverzerrung für ehrliche Händler. "In erster Linie ist der Staat gefragt, wenn es darum geht, dass auch Händler aus Drittstaaten in Deutschland anfallende Steuern korrekt ans hiesige Finanzamt zahlen", sagte der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer Volker Treier der Deutschen Presse-Agentur.

Der Gesetzesentwurf schieße aber über das Ziel hinaus, so Treier: "Nicht nur Anbieter aus Drittstaaten, sondern auch hiesige Unternehmen müssen eine Bescheinigung darüber vorlegen, dass sie 'steuerlich zuverlässig' sind." Das führe zu einem erheblichen Aufwand, obwohl inländische Anbieter ohnehin in Deutschland erfasst seien und regelmäßig geprüft würden. Außerdem fehle es an einer digitalen Lösung, denn die Verwaltung könne entsprechende Anträge und Bescheinigungen bis auf weiteres nicht digital bearbeiten.

Der Digitalverband Bitkom warnte, die neue Regelung könnte den Online-Handel schwer belasten. "Die geplanten umsatzsteuerlichen Pflichten treffen ausnahmslos alle Akteure im Online-Handel in Deutschland. Dies ist weder zielgerichtet noch angemessen", kritisierte der Verband. (Mit Material der dpa) / (olb)