Elektroautos: Steuervorteil für E-Dienstwagen fordert deutsche Hersteller heraus

Deutsche Autohersteller sind nicht ausreichend auf die ab dem 1. Januar 2019 geltende Steuererleichterung für E-Dienstwagen eingerichtet, meinen PwC-Analysten.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 328 Kommentare lesen
Elektroautos: Steuervergünstigung für E-Dienstwagen fordert deutsche Hersteller heraus

Elektroautos deutscher Hersteller.

(Bild: VDA)

Lesezeit: 2 Min.

"Die Zukunft der deutschen Automobilindustrie beginnt am 1. Januar 2019." Das meint die Unternehmensberatung PwC angesichts eines Beschlusses der Bundesregierung, Dienstwagen mit Elektro- und Hybridantrieb ab dem Zeitpunkt steuerlich zu begünstigen. Viele deutsche Hersteller hätten ihre Elektro-Strategie auf SUVs ausgerichtet, da sich hier Batterien eleganter einbauen ließen als in kleineren Fahrzeugen. Die meisten Unternehmen hätten allerdings SUVs wegen ihres hohen CO2-Ausstoßes generell als Dienstwagen ausgeschlossen – auch als Hybridvarianten.

US-Konkurrent Tesla sei da mit seinem Model 3 besser gestellt. "Wenn jemand bei Tesla die Pläne der deutschen Bundesregierung zur Kenntnis genommen hat, müsste bereits der Auftrag ergangen sein, die Produktionskapazität in den Niederlanden zu erhöhen oder Maschinen zu installieren, um das Modell 3 auch dort zu produzieren", erklärte PwC-Analyst Christoph Stürmer. Die Marke sei am Markt bereits platziert, es bestehe eine Werkstattinfrastruktur und Schnellladesäulen.

Dienstwagen machen laut PwC derzeit etwa 20 bis 30 Prozent des Neuwagenmarktes aus. Dieser Markt sei für die Durchsetzung neuer Technik und Standards wichtig, da Fahrzeuge dort durchschnittlich nicht sieben, sondern zwei bis drei Jahre lang gefahren würden. Außerdem sei er wegen des derzeit hohen Investitionsvermögens deutscher Unternehmen besonders kaufkräftig. So könnten schnell viele E-Fahrzeuge auf dem Gebrauchtwagenmarkt landen und sich so weiter verbreiten.

Tesla Model 3 (6 Bilder)

Der Zeitplan sah vor, die Model-3-Produktion bis Dezember 2017 auf 20.000 Exemplare pro Monat zu steigern.
(Bild: Tesla)

Bisher muss ein Arbeitnehmer, der seinen Firmenwagen privat nutzt, monatlich ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern – für Elektro- und Hybridfahrzeuge soll es künftig einen halbierten Satz von 0,5 Prozent geben. Die Neuregelung soll gelten für Elektro- und Hybridfahrzeuge, die vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021 angeschafft oder geleast werden.

Elektroautos in Deutschland (70 Bilder)

Volkswagen liefert seit September 2020 mit dem ID.3 den ersten Elektro-Pkw seiner Großoffensive auf dem E-Sektor aus.
(Bild: heise Autos)

(anw)