Hardware-Nachrüstungen: Rechtlich umstritten

Im Kampf gegen zu hohe NOx-Werte in deutschen Städten gibt es Streit über rechtliche Möglichkeiten, die Hersteller zu Hardware-Nachrüstungen bei älteren Autos zu verpflichten. Eine von der Bundesregierung beauftragte Expertengruppe konnte dazu „keine einheitliche Positionierung“ erreichen

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SCR-Kat

(Bild: Baumot)

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  • dpa

Technisch ist die Nachrüstung von Dieselmotoren kein Problem. Die spannende Frage ist, wer die Nachrüstung bezahlt.

(Bild: Baumot)

Im Kampf gegen zu hohe Stickoxid-Werte in deutschen Städten gibt es Streit über rechtliche Möglichkeiten, die Hersteller zu Hardware-Nachrüstungen bei älteren Autos zu verpflichten. Eine von der Bundesregierung beauftragte Expertengruppe konnte dazu „keine einheitliche Positionierung“ erreichen, wie es in einem neuen Entwurf des Abschlussberichts heißt. Die Mehrheit der Experten sieht demnach keine Möglichkeit dafür, da bei Erteilung der Typgenehmigung die Anforderungen erfüllt worden seien und die Wagen sich „rechtmäßig im Verkehr befinden“. Dagegen erkennen einzelne Länder und Verbände „rechtliche Anknüpfungspunkte“ für eine solche Verpflichtung, heißt es in dem Papier, das der dpa vorliegt.

Nach dem Dieselgipfel von Politik und Autobranche im Sommer 2017 waren mehrere Expertengruppen eingesetzt worden, um über weitere Maßnahmen für sauberere Luft in Städten zu beraten. Die Ergebnisse der Gruppe zur „Emissionsreduzierung in den im Verkehr befindlichen Fahrzeugflotten“ werden mit Spannung erwartet, da die Bundesregierung über Hardware-Nachrüstungen seit Monaten uneins ist. Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) fordert über Softwareupdates hinaus die Nachrüstung von SCR-Kats. Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) ist bei Pkws strikt dagegen und will solche Nachrüstungen nur bei Kommunalfahrzeugen etwa der Feuerwehr.

Grünen-Chefin Annalena Baerbock sagte der dpa, Scheuer solle seine Blockadehaltung gegen Hardware-Nachrüstungen auf Kosten der Hersteller aufgeben. Falls das nicht geschehe, mache er sich „zum Fahrverbotsminister, da Gerichte weitere Fahrverbote in unseren Innenstädten verhängen werden“. Kanzlerin Angela Merkel (CDU), die ebenfalls Bedenken deutlich gemacht hat, will bis Ende September 2018 Klarheit in der Koalition herbeiführen. (mfz)