Kabelschaden und keiner will haften
Der Fall von Holger S.: Ein teurer Glasfaseranschluss, bei dem einiges zu Bruch ging – blöd nur, wenn dann keiner für den Schaden aufkommt.
- Georg Schnurer
Eigentlich müsste Holger S. ein total glücklicher Mensch sein, denn obwohl er auf dem Lande in der Nähe von Münster wohnt, hat er einen Glasfaseranschluss bekommen. Doch bis es so weit war, musste er einiges auf sich nehmen – mancher Frust hält sogar noch bis heute an. Doch der Reihe nach.
Antrag auf Erstellung eines Glasfaseranschlusses
Am Anfang, das war am 25. April 2016, stand ein Antrag auf Erstellung eines Glasfaseranschlusses durch die Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH (DG). Zu diesem Zeitpunkt machte man ihm allerdings noch wenig Hoffnung, dass seine Wohngegend tatsächlich erschlossen würde. Erst wenn 40 Prozent der potenziellen Kunden eines Gebiets einen Ausbauantrag stellen, würde mit der Umsetzung begonnen.
Umso glücklicher war Holger S., als bereits am 17. Oktober 2016 eine Auftragsbestätigung im Postkasten lag. Der Anschluss werde "schnellstmöglich" hergestellt, versprach die DG. Als sich bis zum Jahresende noch immer nichts rührte, fragte der Kunde nach, was denn „schnellstmöglich“ konkret heißen würde. Man werde im Sommer 2017 mit den Erschließungsarbeiten in seiner Wohngegend beginnen, lautete die Antwort der Hotline.
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