Richter zu Apple vs. Qualcomm: Bitte vergleicht Euch!

In München ist der nächste Prozess der beiden IT-Streithähne gestartet. Qualcomm will nach wie vor die iPhone-Einfuhr stoppen.

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Qualcomm Patentstreit Apple

(Bild: dpa, Mark Schiefelbein)

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Manchmal schadet etwas Galgenhumor nicht. Das sah auch der Vorsitzende Richter am Landgericht München im neuesten Patentstreit zwischen dem Smartphone-Riesen Apple und seinem (Ex-)Chipproduzenten Qualcomm am Donnerstag so. Die Kammer baute demonstrativ einen mehr als 4000 Seiten dicken Aktenberg auf dem Richtertisch auf. "Am liebsten wäre uns, wenn sie sich außergerichtlich einigen würden oder wir sie in die Schiedsgerichtsbarkeit verabschieden könnten", sagte der Richter.

Die beiden kalifornischen Konzerne streiten nicht nur in München, sondern auch in Mannheim, in England und vor US-Gerichten. Qualcomm wirft Apple vor, patentierte Funktionen wie die Spotlight-Suche auf seinen Handys zu verwenden, ohne für geistiges Eigentum von Qualcomm zu zahlen. Der Richter sagte: "Eine Patentverletzung kommt in Betracht."

Aber bei einem solchen weltweit ausgefochtenen Streit sei "eine scheibchenweise Prozessführung nicht zielführend". Angaben aus US-Verfahren würden in München nicht offengelegt, Auftragsfertiger von Apple in China hätten seit zwei Jahren nicht geantwortet, Briefe nach Taiwan müssten über das Auswärtige Amt gesendet werden.

Der Münchner Prozess über eine Stromsparfunktion ist noch anhängig, jetzt muss dieselbe Kammer weitere vier Patente unter die Lupe nehmen. Bei einer Erfindung gehe es darum, dass der Benutzer des Handys sich nicht zuerst entscheiden muss, ob er telefonieren oder eine SMS schicken will, sondern umgekehrt zuerst auswählt, mit wem er Kontakt aufnehmen will und dann erst den Kommunikationsweg – per Anruf, SMS oder via E-Mail. Eine andere Funktion zeige schon während des Eintippens der ersten Buchstaben Namensvorschläge an.

Qualcomm will Apple die Einfuhr von Handys mit seinen Chips ohne Lizenzgebühr verbieten lassen. Deutschland ist bei Patentklägern beliebt, weil die deutschen Gerichte als schnell gelten und schon per einstweiliger Verfügung schnelle Verkaufsverbote aussprechen können. (mit Material von dpa) / (bsc)