EuGH verurteilt Deutschland im Kältemittelstreit

Wegen des zu nachlässigen Umgangs mit der Autoindustrie ist Deutschland vom höchsten EU-Gericht verurteilt worden. Man habe versäumt, rechtzeitig dafür zu sorgen, dass ein klimaschädliches Treibhausgas in Klimaanlagen von mehr als 133.000 Daimler-Fahrzeugen nicht mehr verwendet wird

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 4 Kommentare lesen
Klimaanlage
Lesezeit: 1 Min.
Von
  • dpa

Die Komponenten einer Klimaanlage

(Bild: Daimler AG)

Wegen des zu nachlässigen Umgangs mit der Autoindustrie ist Deutschland vom höchsten EU-Gericht verurteilt worden. Die Bundesrepublik habe es versäumt, rechtzeitig dafür zu sorgen, dass ein klimaschädliches Treibhausgas in Klimaanlagen von mehr als 133.000 Daimler-Fahrzeugen nicht mehr verwendet wird, urteilte der Europäische Gerichtshof am Donnerstag (4. Oktober 2018).

Damit gaben die Luxemburger Richter in Teilen einer Klage der EU-Kommission statt, die für die Verfolgung von Verstößen gegen EU-Recht zuständig ist. Eine Strafe gibt es nicht, Deutschland muss jedoch die eigenen Gerichtskosten tragen sowie die Hälfte der Kosten der EU-Kommission.

Die Brüsseler Behörde hatte 2014 ein Verfahren gegen Deutschland eingeleitet, weil es den Einsatz des nach EU-Recht für neue Modelle verbotenen Treibhausgases R-134a in Klimaanlagen zugelassen hatte. Erst im März 2017 – also mehr als zwei Jahre nach Ablauf der Frist von zwei Monaten, die die EU-Kommission gesetzt hatte – ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt eine Umrüstung an.

Daimler hatte den Einsatz damit begründet, dass von der vorgesehenen und weniger umweltschädlichen Chemikalie R-1234yf ein Sicherheitsrisiko ausgehe. Andere Hersteller sowie das Kraftfahrt-Bundesamt und die Gemeinsame Forschungsstelle der Europäischen Kommission teilten die Bedenken nicht. Auch eine zusätzliche Risikoanalyse ergab keine Hinweise auf besondere Gefahren. (fpi)