Diesel: Verwaltungsgericht Berlin ordnet streckenbezogene Fahrverbote an

Berlin hat bisher nicht ausreichend viel getan, damit die Stickstoffdioxid-Grenzwerte eingehalten werden. Nun muss es Fahrverbote auf manchen Strecken prüfen.

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Diesel: Verwaltungsgericht Berlin ordnet streckenbezogene Fahrverbote an
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Das Land Berlin muss auf den Strecken, auf denen der Stickstoffdioxid-Grenzwert nicht eingehalten wird, zwingend ein Fahrverbot anordnen, das auch Diesel-Lkw bis zur Schadstoffklasse Euro 5 umfasst. Betroffen sind insgesamt elf Straßenabschnitte an der Leipziger Straße, Reinhardtstraße, Brückenstraße, Friedrichstraße, dem Kapweg, Alt-Moabit, der Stromstraße und Leonorenstraße.

Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe, die bekräftigt hatte, sie werde vor Gericht auf einer großen Verbotszone für Dieselwagen in der Berliner Innenstadt bestehen. Zu hohe Werte der gesundheitsschädlichen Stickoxide seien ein "flächendeckendes Problem".

"Das Land Berlin ist verpflichtet, den Luftreinhalteplan für Berlin bis spätestens 31. März 2019 so fortzuschreiben, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid von 40 µg/m3 im Stadtgebiet Berlin enthält", heißt es in einer Mitteilung des Berliner Verwaltungsgerichts. Das bisherige Konzept des Landes Berlin sehe keine ausreichenden Maßnahmen zur Einhaltung des gemittelten Jahresgrenzwertes vor.

Der Beklagte muss nun für insgesamt 15 km Straßenstrecke (117 Straßenabschnitte) prüfen, ob Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge zur Einhaltung des Grenzwertes erforderlich sind. Das Gericht hält einen früheren Zeitpunkt als den 31. März 2019 zwar für wünschenswert, aber wegen der gesetzlich vorgesehenen Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Fortschreibung des Luftreinhalteplans nicht für realistisch. Die Fahrverbote sind anschließend vom Land Berlin innerhalb von zwei bis drei Monaten umzusetzen. (anw)