EU-Parlament befürwortet mehr Rechte für Crowd- und Clickworker

Wer in der "Sharing Economy" beschäftigt ist, soll seine Tätigkeiten künftig besser planen können und über garantiert bezahlte Arbeitsstunden informiert werden.

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Berlin

(Bild: dpa, Soeren Stache)

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heise jobs – der IT-Stellenmarkt

Zu Arbeitsplätzen und Stellenangeboten in der IT-Branche siehe auch den Stellenmarkt auf heise online:

Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des EU-Parlaments hat am Donnerstag die Position der Abgeordneten zu einem Richtlinienvorschlag abgesteckt, mit dem die EU-Kommission gegen digitale Billigjobs vorgehen will. Geht es nach den Abgeordneten, sollen etwa auch Beschäftigte mit "atypischen" Verträgen wie Crowd- und Clickworker ihre Rechte auf transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen einfacher wahrnehmen können. Sie erhalten dem Plan nach etwa einen Anspruch darauf, zu Beginn ihrer Anstellung schriftlich über Details aus dem Beschäftigungsverhältnis wie garantiert bezahlte Arbeitsstunden informiert zu werden.

Dazukommen soll ein "Recht auf bessere Planbarkeit der Arbeit". Kurzzeitbeschäftigte wollen es die Volksvertreter damit etwa ermöglichen, einen Auftrag außerhalb festgesetzter Zeiten folgenlos ablehnen zu können. Zudem sollen sie eine Bezahlung erhalten, wenn ein Jobversprechen nicht rechtzeitig gekündigt wurde. Klauseln, die Tätigkeiten für andere Firmen ausschließen, sagen die Abgeordneten den Kampf an. Probezeiten sollen in der Regel auf sechs Monate beschränkt werden. Der Richtlinienvorschlag schließt Online-Plattformen wie Amazons "Mechanical Turk", Deliveroo oder Uber mit ein. Der Ausschuss hat zugleich grünes Licht gegeben für den Start von Verhandlungen mit dem EU-Ministerrat und der Kommission, um die Details des Normenwerks festzuzurren. (vbr)