Petition: Signaturfunktion des nPA wieder nutzbar machen

Die digitale Signatur mit dem nPA verlangt ein Zertifikat, das die Bundesdruckerei seit Sommer 2017 nicht mehr ausstellt. Eine Petition fordert, das zu ändern.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 76 Kommentare lesen
Petition fordert die Signaturfunktion des nPA wieder nutzbar zu machen
Lesezeit: 2 Min.

Der elektronische Personalausweis nPA bietet zwei digitale Funktionen: zum einen die sichere Anmeldung (eID), beispielsweise bei E-Government-Anwendungen oder Versicherungen, zum anderen eine digitale Signatur. Die nutzt öffentliche Schlüssel, die Nutzer über ein jeweils nur für ein Jahr gültiges Zertifikat auf den nPA übertragen konnten. Ein signiertes Dokument konnte darüber eindeutig einem Ausweis, und damit auch einer natürlichen Person zugeordnet werden, ersetzte also die Unterschrift. Bei der estnischen Ausweiskarte wird eine solche Funktion nicht nur für die Kommunikation zwischen Behörden eingesetzt, sondern auch beim Schriftverkehr zwischen Unternehmen.

Das nötige Zertifikat für den nPA erstellte und verkaufte die Bundesdruckerei bis zum Sommer 2017. Die Zertifikate entsprachen aber nicht der eIDAS-Verordnung der EU, sodass die Bundesdruckerei den Verkauf einstellte. Da es keinen anderen Anbieter für die Zertifikate gibt, haben inzwischen alle nPA ihre Signaturfunktion verloren.

Der c't-Leser Stefan Bauer sieht darin eine Verschwendung von Steuergeldern. Im Prinzip können alle scheckkartengroßen Personalausweise die Signaturfunktion nutzen. Voraussetzung ist das Aktivieren der eID, ein Lesegerät für die kontaktlose Karte und ein Zertifikat. Dieses könnten Nutzer mit Lesegerät und aktivierter eID bequem und ohne großen Personalaufwand online beziehen. Stefan Bauer fordert daher in einer Petition an den Bundestag, dass die Bundesregierung wieder eine Infrastruktur einrichtet, mit der Bürger die "Qualifizierte elektronische Signatur" (QES) des nPA nutzen können und die kostengünstige Zertifikate anbietet.

Die Petition muss bis zum 22. November online 50.000 Unterstützungsunterschriften gesammelt haben, damit der Petitionsausschuss die Petition berät. Theoretisch kann der Ausschuss auch Petitionen annehmen, die dieses Quorum nicht erreichen oder welche ablehnen, die mehr Unterstützung haben. In der Praxis ist das Quorum aber die erste entscheidende Hürde. Erreicht die Petition das Quorum, darf Stefan Bauer das Problem vor dem Petitionsausschuss vortragen. Ob der Ausschuss die Idee in die Fraktionen trägt und ob daraus ein Gesetzesentwurf entsteht, hängt dann alleine daran, wie ernst die Abgeordneten die Petition nehmen.

Das Trauerspiel um die äußerst schleppende Einführung des nPA stellte c't bereits 2016 dar. Nach weiteren zwei Jahren gab es keine nennenswerten Fortschritte, auch nicht bei der Nutzung des Smartphones als Lesegerät. (pmk)