Erstmals Haftstrafe für Drohnenpiloten in Kanada

Weil er seine Flugdrohne mehrfach in Flughafennähe aufsteigen hat lassen, musste ein Kanadier 5 Tage ins Gefängnis. Der Richterin war das zu wenig.

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Erstmals Haftstrafe für Drohnenpiloten in Kanada

Der Verurteilte setzte eine Phantom 4 Pro von DJI ein. Zu Schaden kam niemand.

(Bild: DJI)

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5 Tage Haft hat Drohnenpilot Toufic C. für das Fliegen einer Drohne in der Nähe des Flughafens der kanadischen Stadt Yellowknife aufgebrummt bekommen. Dazu kommen 3.000 kanadische Dollar (2.000 Euro) Geldstrafe sowie drei Jahre Drohnenverbot. C. ist der erste kanadische Drohnenpilot, der wegen gefährlichen Betrieb eines Luftfahrzeugs strafrechtlich verurteilt wurde. Darauf stehen bis zu fünf Jahre Haft.

Die geringe Strafhöhe erreichte C. durch eine Übereinkunft mit der Anklage samt Schuldeingeständnis. Richterin Bernadette Schmaltz aber war mit dem Strafausmaß alles anderes als zufrieden, wie der öffentlich-rechtlich kanadische Rundfunk CBC berichtet. "Selbst unter Berücksichtigung der Schuldbekenntnisses (…) finde ich nicht, dass die vorgeschlagenen Strafen angemessen sind", sagte Schmaltz bei der Urteilsverkündung vergangenen Donnerstag. Das Urteil solle bitte nicht als Präzedenzfall für andere illegale Drohnenflüge herangezogen werden. Das kanadische Prozessrecht erlaubt es Richtern nur in Ausnahmefällen, von Übereinkünften zwischen Anklage und Angeklagtem abzuweichen.

C. war kein Ersttäter. Im September des Vorjahres war er binnen acht Tagen dreimal von der Bundespolizei RCMP auf frischer Tat betreten worden. Jedes mal leugnete er, die Vorschriften für Drohnenflüge zu kennen – selbst nachdem ihm die Beamten beim zweiten Mal eine einschlägige Broschüre ausgehändigt hatten. Die Broschüre lag beim dritten Hausbesuch der Beamten noch auf dem Küchentisch.

In dem milden Urteil enthalten ist außerdem eine Strafe für Raserei ohne Führerschein sowie eine Strafe für Justizbehinderung: C. hatte sich bei einer Verkehrskontrolle hartnäckig als jemand anderer ausgegeben. Die fünf Tage Haft hat er zwar bereits abgesessen, dennoch ist der ehemalige Drohnenpilot kein freier Mann.

Erst im Oktober wurde der führerscheinlose Mann am Steuer erwischt, wobei im Auto eine gestohlene Schusswaffe und Munition gefunden wurden. C. steht daher ein weiterer Strafprozess ins Haus: Ihm werden sieben Verstöße gegen Waffengesetze, zwei weitere Verkehrsvergehen und fünf Missachtungen gerichtlicher Anordnungen angelastet. Für dieses Verfahren gilt für C. die Unschuldsvermutung.

2016 hatte ein anderer kanadischer Drohnenpilot Schlagzeilen gemacht: Anlässlich eines nicht genehmigten Fluges fiel seine Drohne einer Spaziergängerin auf den Kopf. Der Vorfall wurde damals zufällig von einer anderen, genehmigten Drohne gefilmt. (ds)