Wikileaks-Gründer Assange befürchtet nach abgewiesener Klage Auslieferung an USA

Unzulässig sei die Klage Julian Assanges wegen Verletzung seiner Grundrechte in der Botschaft Ecuadors. Er befürchtet nun seine Auslieferung an die USA.

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Julian Assange

Wikileaks-Gründer Julian Assange Anfang 2012 in London.

(Bild: dpa, Facundo Arrizabalaga)

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Die ecuadorianische Justiz hat eine Klage des Wikileaks-Gründers Julian Assange wegen mutmaßlicher Verletzung seiner Grundrechte abgewiesen. Assange hatte eine einstweilige Verfügung gegen ein Verhaltensprotokoll beantragt, das ihm die Regierung Ecuadors für sein Leben im Exil in der Londoner Botschaft des südamerikanischen Staates auferlegt hatte. Die Richterin Karina Martínez befand am Montag, der Antrag sei unzulässig.

In einer Videokonferenz, die im Rahmen der Klage in der ecuadorianischen Hauptstadt Quito stattfand, erklärte Assange, die Regierung Ecuadors habe bereits mit dem US-Vizepräsidenten Mike Pence seine Auslieferung aus Großbritannien in die USA abgesprochen. Der Staatsanwalt Íñigo Salvador wies diese Behauptung zurück. Der Anwalt des Wikileaks-Gründers, Baltasar Garzón, wollte nunmehr Berufung gegen den Beschluss der Richterin einlegen, wie die Zeitung El Telégrafo berichtete.

Das von Assange beanstandete Protokoll regelt seinen Kontakt mit der Außenwelt. Wikileaks zufolge müssen Assanges Besucher private Daten ihrer Social-Media-Konten und ihrer Handys preisgeben. Zudem wurde Assange angemahnt, keine politischen Äußerungen abzugeben, sein Badezimmer sauber zu halten und seine Katze "James" zu füttern.

Assange hält sich seit über sechs Jahren in der Londoner Botschaft Ecuadors auf. Er war dorthin geflüchtet, um sich einer Auslieferung wegen Vergewaltigungsvorwürfen nach Schweden und möglicherweise von dort in die USA zu entziehen. Washington macht Assange, der mittlerweile die ecuadorianische Staatsbürgerschaft besitzt, unter anderem für die Veröffentlichung brisanter US-Dokumente aus den Kriegen in Afghanistan und im Irak auf der Wikileaks-Plattform verantwortlich. Doch die USA haben bisher keinen offiziellen Auslieferungsantrag gestellt. Die Vergewaltigungsvorwürfe gegen Assange in Schweden wurden inzwischen fallen gelassen. (mit Material der dpa) / (olb)