Urteil gegen Wikipedia: Keine rufschädigende Kritik ohne Recherche

Einem Wissenschaftler Geheimdienst-Verbindungen vorzuhalten erfordert Sorgfalt, urteilte das Landgericht Berlin. Geklagt hatte ein Informatik-Professor.

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Urteil gegen Wikipedia: Keine rufschädigende Kritik ohne Recherche

(Bild: Wikimedia Foundation)

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Von
  • Torsten Kleinz
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Wie breit darf über vermutlich rufschädigende Behauptungen berichtet werden, ohne diese selbst zu belegen? Das Landgericht Berlin hat in einem nun bekannt gewordenen Urteil (Aktenzeichen 27 O 12/7) für die Wikipedia Grenzen aufgezeigt und die Betreiber der Online-Enzyklopädie Wikipedia verurteilt, eine kritische Passage über den Informatik-Professor Alexander Waibel zu entfernen.

Der Computerwissenschaftler war gegen den Artikel über seine Person vorgegangen, weil darin ein Bericht des MDR-Magazins Fakt thematisiert wurde, in dem der Forscher in Verbindung mit Überwachungsprogrammen der US-Geheimdienste gebracht wurde. Hierbei ging es unter anderem um einen Forschungsauftrag zur Sprachanalyse und Spracherkennung, bei dem ein Unterauftrag vom Karlsruher Institut für Technologie ausgeführt wurde, an dem Waibel eine Professur hat.

Der Experte für Sprachforschung hatte bereits 2013 der Darstellung des MDR-Magazins widersprochen und dabei darauf verwiesen, dass er selbst keine Sicherheitseinstufung habe, die es ihm erlauben würde, an geheimen Forschungen für den Geheimdienst NSA mitzuarbeiten. Zudem hätten Geheimdienste wie alle anderen Zugang zu den öffentlichen Forschungsergebnissen. Seine Forschung in Zusammenhang mit Spionage-Programmen zu stellen, sieht Waibel als rufschädigend.

Als die Vorwürfe später im Wikipedia-Artikel über den Forscher auftauchten, fühlte der sich zu unrecht an den Pranger gestellt. Ende 2016 verlangte Waibel von der Wikimedia Foundation als Betreiber der Wikipedia die Passagen zu entfernen, da es sich um eine falsche Tatsachenbehauptung handele. Doch die Passage blieb in der Online-Enzyklopädie.

Der in Frage stehende Abschnitt hatte zuvor auch unter den Wikipedia-Autoren für Streit gesorgt. So wurde der Vorwurf gegen Waibel auf der Diskussionsseite des Artikel als übertrieben sensationell und schlecht belegt kritisiert. Nach einer ausgiebigen Diskussion und Quellensichtung entschieden sich die Autoren aber zu einer modifizierten Version, in der auch Waibels Einlassungen zum Thema selbst zitiert wurden.

Dies reichte den Richtern am Berliner Landgericht allerdings nicht aus. Sie urteilten, dass sich die Wikipedia-Autoren durch die Formulierung der Textpassage die Vorwürfe des MDR-Magazins zu eigen gemacht hätten. Trotz des Verweises auf die Quelle und der Verwendung des Konjunktivs gewinne der durchschnittliche Leser den Eindruck, dass es sich um Tatsachenbehauptungen und nicht um Verdachtsäußerungen handele. Auch sei die Presseerklärung des Klägers mit dessen Dementi aus dem Zusammenhang gerissen worden.

Die Anwälte der Wikimedia Foundation hatten sich auf den Standpunkt gestellt, dass es sich bei den Formulierungen im Text nicht um eine offensichtlich unwahre Tatsachenbehauptungen handelt, da diese mit mehreren Fußnoten belegt worden seien. Auch wenn der ursprüngliche Bericht des MDR nicht mehr in der Mediathek verfügbar sei, sei dies kein Indiz dafür, dass die Behauptungen darin unrichtig seien.

Dieser Argumentation wollten sich die Richter aber nicht anschließen. Es gehe hier um einen Vorwurf, der die Persönlichkeitsrechte des Klägers stark betreffe, sodass das öffentliche Interesse zurückstehe. "Denn der Vorwurf, mit Hilfe deutscher Steuergelder für den US-amerikanischen Geheimdienst tätig gewesen zu sein, ist in einem hohen Maße rufschädigend und stellt eine üble Nachrede dar", heißt es in der schriftlichen Urteilsbegründung, die von der Wikimedia Foundation veröffentlicht wurde.

Ob die Tatsachenbehauptungen tatsächlich wahr oder unwahr waren, war hingegen nicht Teil des Verfahrens. Stattdessen hatte sich die Wikimedia Foundation darauf berufen, den Wahrheitsgehalt des MDR-Berichts nicht zu kennen. Die Autoren des MDR-Berichts hatten sich auf interne Unterlagen berufen, die jedoch nicht öffentlich zur Prüfung zur Verfügung standen. Dies sei im Rahmen der Güterabwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen und dem Recht auf freie Meinungsäußerung in diesem Fall jedoch nicht ausreichend gewesen, entschieden die Richter. Deshalb sei in diesem Fall eine Beweislastumkehr notwendig.

Im Ergebnis zog das Landgericht Berlin die Wikimedia Foundation als "Störer" in Haftung, da diese für die Inhalte der Online-Enzyklopädie ähnlich verantwortlich zu machen sei wie ein Provider, der eine Plattform für private Blogs biete. Gegen das Ende August ergangene Urteil hat die Wikimedia Foundation keine Rechtsmittel eingelegt. Die entsprechende Textpassage wurde inzwischen aus dem Artikel entfernt.

Update: Auf Anfrage von heise online erklärte der MDR, dass auch gegen den FAKT-Bericht Rechtsmittel erhoben worden waren. Dennoch rücke man von der Darstellung nicht ab: "Die MDR-Investigativ-Redaktion steht nach wie vor zu dem Bericht", heißt es in einer Stellungnahme. (anw)