Gericht ordnet Diesel-Fahrverbote in Köln und Bonn an

Seit Jahren schon reißen Köln und Bonn EU-Grenzwerte zur Luftverschmutzung. Das muss ein Ende haben, findet ein Gericht.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 417 Kommentare lesen
Gericht ordnet Diesel-Fahrverbote in Köln und Bonn an

(Bild: dpa / Hauke-Christian Dittrich)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • dpa

Die Städte Köln und Bonn müssen wegen zu hoher Luftverschmutzung Fahrverbote für ältere Dieselautos erlassen. Dies entschied das Kölner Verwaltungsgericht am Donnerstag nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH).

Ab April 2019 sollen zunächst Diesel-Fahrzeuge der Abgasklasse Euro-4 oder schlechter nicht mehr in die Innenstadt und andere Stadtteile fahren dürfen. Ab September 2019 soll die Einschränkung in der Domstadt dann auch für Euro-5-Diesel gelten. In Bonn soll das Verbot nur für zwei Straßenabschnitte gelten. Eine Berufung gegen die Urteile für Bonn und Köln wurde zugelassen.

Köln hatte den EU-Grenzwert für das gesundheitsschädliche Stickstoffdioxid (NO2) deutlich überschritten – statt der erlaubten 40 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresmittelwert waren es 2017 bis zu 62 Mikrogramm. In Bonn lag der Wert bei bis zu 47 Mikrogramm.

In der Verhandlung am Donnerstag machte der Vorsitzende Richter Michael Huschens früh klar, dass er den Grad der Luftverschmutzung für inakzeptabel hält. Schon seit 2010 gälten die EU-Grenzwerte und würden seither gerissen – "das Kind liegt seit neun Jahren im Brunnen", sagte er. Und je länger es im Brunnen liege, desto härter müsse durchgegriffen werden. Dabei verwies Huschens auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Februar, das Diesel-Fahrverbote für grundsätzlich zulässig erklärt hatte.

Das Urteil ist ein weiterer Erfolg für die DUH, die auf Einhaltung der seit 2010 geltenden EU-Grenzwerte pocht und hierfür Fahrverbote für das einzige wirksame Mittel hält. Mehrere Gerichte folgten dem Anliegen der Umweltschützer und ordneten Fahrverbote an in Städten wie Frankfurt am Main, Hamburg oder Berlin oder an. (anw)