Online-Handel: Bundestag beschließt Gesetz gegen Steuerbetrug

Betreiber elektronischer Marktplätze wie Amazon oder eBay können künftig für nicht entrichtete Abgaben von Betrügern in Haftung genommen werden.

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Der Bundestag hat den umstrittenen Regierungsentwurf gegen Umsatzsteuerausfälle im E-Commerce mit einigen Änderungen verabschiedet. Künftig haften damit Betreiber eines elektronischen Marktplatzes wie Amazon oder eBay, wenn dortige Händler für die darüber bestellten Waren keine Umsatzsteuer abgeführt haben. Ausnahmen gelten etwa, wenn die Plattformanbieter gewisse Aufzeichnungspflichten erfüllen oder "steuerunehrliche Händler" ausschließen.

Für den Gesetzentwurf mit den Korrekturen aus dem Finanzausschuss stimmten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD, AfD und FDP waren dagegen. Linke und Grüne enthielten sich. Betreiber der Marktplätze müssen damit in Bälde umfangreiche Daten von Unternehmen, für deren Umsätze in Deutschland eine Steuerpflicht besteht, vorhalten. Zu den zu erhebenden Angaben gehören etwa Name, vollständige Anschrift, Steuernummer, Versand- und Lieferadresse sowie Zeitpunkt und Höhe des Umsatzes.

Die für den Waren liefernden Unternehmer örtlich zuständige Finanzbehörde soll diese Informationen speichern und sie "zum Datenabruf" bereitstellen. Der Antragsteller ist darüber zu informieren. Das Bundesfinanzministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften zur Ausgestaltung des Abruf- und Übermittlungsverfahrens sowie zur Nutzung der in diesem Verfahren erhobenen Informationen zu erlassen. Bis die Technik steht, "ist die Bescheinigung dem liefernden Unternehmer in Papierform zu erteilen".

FDP und Grüne machten es als zentrales Problem der Initiative aus, dass nach Inkrafttreten des Gesetzes nicht absehbar sei, wann von den Papierbescheinigungen auf ein elektronisches Verfahren umgestellt werden könne. Ein Änderungsantrag der Liberalen, wonach die neuen Pflichten erst auf inländische Händler ausgedehnt werden sollten, nachdem ein elektronisches Abrufsystem laufe, fand aber keine Mehrheit. Digitalverbände wie der Bitkom oder der eco hatten während des Gesetzgebungsverfahrens kritisiert, dass die Regeln einen Zusatzaufwand für Plattformbetreiber darstellten und diese unbegründet für das Fehlverhalten anderer Akteure am Markt in Haftung genommen würden. (jk)