Dienstrad und Jobticket: Steuerfrei nutzbar

Wenn ein Unternehmen seinen Beschäftigten eine kostenlose oder verbilligte Fahrkarte für Busse und Bahnen gewährt, musste die Kostenersparnis bislang grundsätzlich versteuert werden. Diese Regelung hat das Parlament jetzt abgeschafft

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(Bild: ADFC)

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  • dpa

Die steuerfreie Nutzung von Jobtickets und Diensträdern soll zum Umstieg vom Auto bewegen.

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Jobtickets und Dienstfahrräder müssen künftig nicht mehr versteuert werden. Eine entsprechende Änderung des Einkommensteuergesetzes verabschiedete der Bundestag. Wenn ein Unternehmen seinen Beschäftigten eine kostenlose oder verbilligte Fahrkarte für Busse und Bahnen gewährt, musste die Kostenersparnis bislang grundsätzlich versteuert werden. Diese Regelung hat das Parlament jetzt abgeschafft.

Damit sollen Arbeitnehmer verstärkt zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel veranlasst werden, heißt es in der Begründung. Allerdings werden die künftig steuerfreien Leistungen für ein Job-Tickets auf die Entfernungspauschale angerechnet, um eine „systemwidrige Überbegünstigung“ gegenüber Arbeitnehmern, die den Weg zur Arbeit selbst aus ihrem versteuerten Einkommen bezahlen, zu verhindern.

Gleichzeitig wird mit der Gesetzesänderung die Bereitstellung eines Betriebs-Fahrrades ebenfalls steuerfrei gestellt. Darüber hinaus werden Elektroautos und Hybridfahrzeuge in Zukunft bei der Dienstwagen-Besteuerung begünstigt. Dem Gesetzentwurf insgesamt stimmten die Koalitionsfraktionen Union und SPD zu, während AfD-Fraktion und FDP-Fraktion das Gesetz ablehnten. Linksfraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Das Gesetz muss nun noch durch den Bundesrat. (mfz)