Baden-Württemberg muss mit Planung von Euro-5-Fahrverboten beginnen

Der VGH bestätigte zwei Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Stuttgart, gegen die das Land erfolglos Beschwerde eingelegt hatte.

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Baden-Württemberg muss mit Planung von Euro-5-Fahrverboten beginnen

(Bild: Gerd Altmann)

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Das Land Baden-Württemberg muss umgehend mit der Planung von Fahrverboten für Diesel der Euronorm 5 in Stuttgart beginnen. Das geht aus zwei am Montag veröffentlichten Beschlüssen des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Mannheim hervor. Der VGH bestätigte damit zwei Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Stuttgart, gegen die das Land erfolglos Beschwerde eingelegt hatte. Die VGH-Richter gaben damit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) Recht. Die Entscheidungen können nicht weiter gerichtlich angegangen werden (Beschlüsse des VGH 10 S 1808/18 und 10 S 2316/18).

Das Land bereitet in Stuttgart Fahrverbote zur Luftreinhaltung ab dem 1. Januar 2019 für Diesel-Fahrzeuge der Euronorm 4 und schlechter vor. Dazu ist ein Luftreinhalteplan in Arbeit. Bislang plant die grün-schwarze Landesregierung, Fahrverbote für Diesel der Euronorm 5 von der Wirkung eines Pakets zur Luftreinhaltung abhängig machen und diese Verbote gegebenenfalls für Anfang 2020 vorbereiten zu wollen.

Im Februar hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, dass Fahrverbote zur Luftreinhaltung grundsätzlich zulässig sind – sie müssen aber verhältnismäßig sein. Die DUH war der Meinung, Baden-Württemberg erfülle das Leipziger Urteil nur unzureichend, da Fahrverbote für Euro-5-Diesel im Entwurf zum Luftreinhalteplan bislang nicht geregelt werden. Die DUH beantragte die Vollstreckung des Leipziger Urteils – und zwar unter Androhung von Zwangsgeldern.

Nach Angaben eines VGH-Sprechers muss das Land jetzt in einem Ergänzungsverfahren mit der Planung der weiteren Fahrverbote beginnen. Diese Verbote dürfen aber nach dem Leipziger Urteil erst nach dem 1. September 2019 gelten. Zudem wird nach Angaben des VGH-Sprechers nun das erste Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro fällig. Ein zweites Zwangsgeld in derselben Höhe droht, wenn das Land nicht bis zum 26. November erklärt, die geforderten Fahrverbote für Diesel der Euronorm 5 in die Planungen aufzunehmen. (anw)