Forum im Darkweb: Prozess beleuchtet das Vorgehen eines Attentäters und die Ermittlungen

Mitte 2017 wurde der Betreiber des Darkweb-Forums DiDW festgenommen, über das die Vorbereitung eines Anschlags eingeleitet wurde. Nun steht er vor Gericht.

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Forum im Darkweb: Prozess beleuchtet Ermittlungen und Vorgehen eines Attentäters

(Bild: PopTika / Shutterstock.com)

Lesezeit: 15 Min.
Von
  • Christoph Lemmer
Inhaltsverzeichnis

Alles schien nach Plan zu laufen bei der Festnahme von Alexander U., dem Betreiber des Darkweb-Forums "Deutschland im Deep Web" (DiDW) im Frühjahr 2017. Mit einem Trick hatten die Ermittler ihn vor seinen Computer gelockt. GSG-9-Beamte knackten dann mit einem Rammbock seine Wohnungstür und ihre Kollegen vom Bundeskriminalamt rannten ins Wohnzimmer und zogen den großgewachsenen, kräftigen Mann von seiner Tastatur. Sein Computer lief noch. Passwörter und Verschlüsselungen lagen offen zutage.

Ein IT-Experte des Ermittlerteams machte sich an die Arbeit. Alles lief perfekt. Aber dann zog ein BKA-Mann das Server-Stromkabel aus der Steckdose – wie ein BKA-Beamter im Zeugenstand des Landgerichts Karlsruhe kleinlaut einräumte. Dort ist Alexander U. wegen fahrlässiger Tötung und Beihilfe zu Waffen- und Drogenhandel angeklagt. Der Prozess legt nicht nur jede Menge Details zu den Ermittlungen offen, sondern auch zu einem Anschlag im Sommer 2016.

Vier Jahre lang hatte U. DiDW betrieben. Zu erreichen war es nur im Tor-Netz unter der Adresse germanyhusicaysx.onion. In die Schlagzeilen war es wegen des Anschlags am Münchner Olympia-Einkaufszentrum geraten. Dort hatte ein 18-Jähriger mit einer Pistole um sich geschossen, neun Menschen getötet und weitere verletzt. Bis auf eine Mutter kleiner Kinder waren alle Todesopfer Jugendliche. Weitere Menschen wurden verletzt, teils mit drastischen Folgen.


Die Waffe hatte der Täter von einem Händler, den er im DiDW-Forum kennengelernt hatte. Alexander U. ist dafür wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Der Waffenhändler Philipp K. wurde bereits Anfang 2018 in München zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt. Gegen den DiDW-Administrator verhandelt das Landgericht Karlsruhe außerdem wegen zahlreicher Fälle von Beihilfe zu illegalem Waffen- und Drogenhandel. Ob dieses Jahr noch ein Urteil fallen wird, ist ungewiss. Das Gericht plant das jedenfalls so. Die Beweisaufnahme gestaltet sich aber aufwändiger als gedacht, auch, weil der Angeklagte bis auf eine kurze Erklärung kaum zur Aufklärung beiträgt.

Seine Plattform habe eine "Informationsquelle für Techniken sein" sollen, las er am ersten Prozesstag von einem von Hand beschriebenen Blatt. Sie sollte außerdem offenen Meinungsaustausch gegen die "Verfolgung von Menschenrechtlern und Journalisten" ermöglichen. Er habe ein eigenes System zur Nachrichtenübermittlung mit PGP-Verschlüsselung geschrieben und als Alternative zu Bitmessage nutzen wollen. In seinem Forum sei ausdrücklich nichts verboten gewesen, auch nicht Betrug oder "Störungen". Derartige Einträge habe er allerdings in die Rubrik "Spackentreff" wegsortiert. Ob in seinem Forum irgendwo Geschäfte zustande kamen, sei ihm "nicht wichtig" gewesen. Erst auf Nachfrage des Richters stellte er klar, wie sein Username lautete und welche Rolle er einnahm: "Ja, ich bin Luckyspax und ich habe das Forum eingerichtet".

Was die Wichtigkeit von Geschäften betrifft – da schreibt die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten eine deutlich aktiverere Rolle zu. Verkäufer habe nur werden können, wer von "Luckyspax" in die Rubrik "Biete" verschoben wurde. Wer sich dort bewährte und von seinen Kunden gute Bewertungen erhielt wurde zusätzlich ausgezeichnet. Solche Händler verschob er in die Unterrubrik "Biete zertifiziert".

Mit 23.800 registrierten Nutzern war DiDW nach Ansicht der Anklage "eines der größten Underground-Foren" im deutschsprachigen Raum. Die Zahl der vom Angeklagten freigeschalteten Händler belief sich quer durch die Kategorien für Waffen und Drogen auf rund 600. "Luckyspax" sei vom Beginn bis zum unfreiwilligen Ende der alleinige Admin gewesen. Die Zahl der abgewickelten Deals will der Staatsanwalt nicht beziffern. Da vor allem im Bereich Drogen viele Händler bestehende Angebote einfach immer wieder aktualisierten, sei die Zahl der formal feststellbaren Angebote wohl deutlich niedriger als die der abgewickelten Deals. Etliche Tausend Drogen- und Waffengeschäfte dürften es gewesen sein. Bei der Verlesung der Anklage nennt der Staatsanwalt nur "Beispielfälle". Die – so schätzen es auch Nebenklage-Vertreter ein – könnten für mehrere Jahre Gefängnis genügen.

Der krasseste dieser Beispielfälle ist der Anschlag am Olympia-Einkaufszentrum am 22. Juli 2016. Welche teils dramatischen Konsequenzen dieses Verbrechen auch nach mehr als zwei Jahren noch mit sich bringt, schilderte am Montag ein Beamter des bayerischen Landeskriminalamtes. Ein Überlebender, der von einer Kugel getroffen wurde, leide bis heute aufgrund seiner Verletzungen an einer "fortpflanzungsrelevanten Dysfunktion". Ein anderer könne wegen eines Bauchdurchschusses schmerzfrei weder liegen, sitzen noch stehen. Ein Überlebender habe einen Lungendurchschuss erlitten mit der Folge dauerhaft "reduzierter Ventilation" Die meisten Opfer und Hinterbliebenen litten an psychischen Problemen wie Depressionen, Konzentrationsstörungen, Leistungsabfall oder Schlafstörungen.

Ausführlich erkundigte sich der Vorsitzende Richter Holger Radke auch nach Täter David S. und seinen Motiven. Der sei mehrfach in psychologischer Behandlung gewesen, sagte einer der bayerischen Ermittler, der auch in der "Soko OEZ" tätig war. Er habe wohl sehr zurückgezogen gelebt und "autistische Züge" gezeigt. Überdies sei er ein extremer Gamer gewesen. Bei den Ermittlungen habe sich nachweisen lassen, dass er mehr als 4000 Stunden mit Spielen verbracht habe.

Konkreter wurde das im Prozess noch nicht. Allerdings finden sich viele Details in den Akten. Einen wesentlichen Teil dieser Spiele-Zeit verbrachte S. demnach bei Steam. Dort lautete sein User-Name "Tim K." mit dem Beschreibungstext: "I am the ghost of Tim K. I will come back and kill again." Tim K. hieß der 17-jährige Schütze, der an der Albertville-Realschule in Winnenden 15 Menschen getötet und sich dann selbst das Leben genommen hatte. Knapp zwei Monate vor seinem eigenen Anschlag war S. nach Winnenden gefahren und hatte die Gedenkstätte für den Anschlag besucht und fotografiert.

Auf Steam traf S. Gleichgesinnte, die wie er von Amoktätern geradezu besessen waren. In einer Steam-Gruppe mit dem Namen "Anti-Refugee-Club" chattete er mit einem US-Amerikaner der später in einer Schule zwei Schüler ermordete und sich selbst richtete. Zur Gruppe gehörte auch ein deutscher Schüler aus Ludwigsburg (Baden-Württemberg), der später festgenommen wurde, in seiner Wohnung fand die Polizei Masken, Pläne von Schulen und Pläne für mögliche Amokläufe.

Dass S. selbst "eine rechtsextreme Einstellung" vertreten habe, sagte einer der bayerischen LKA-Ermittler im Karlsruher Gericht. S. Haltung sei "geprägt gewesen von Hass auf Migranten". Er sei als Schüler gemobbt worden, von Mitschülern "mit Migrationshintergrund". Daraus habe er "einen Hass auf Migranten entwickelt". Dass David S. selbst Migrationshintergrund hatte, spielte bei dieser Vernehmung – wie auch in früheren Verfahren – keine Rolle. Seine Eltern waren aus dem Iran nach Deutschland gekommen, geboren wurde er in München. Wenige Wochen vor dem tödlichen Anschlag ließ er auf eigenen Wunsch seinen Vornamen ändern – von Ali auf David.