Nürnberg: Parkverbot für Lastwagen in Wohngebieten

Nürnberg will als erste Stadt in Bayern nun Parkverbote für Lastwagen ab 3,5 Tonnen in Wohngebieten verhängen, weil immer mehr geparkte Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen von der Belästigung der Anwohner bis hin zu echter Gefährdung oder Behinderung von Rettungskräften führt

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Geparkter Lastwagen 7,5 Tonnen
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Von
  • Florian Pillau

Nürnberg will als erste Stadt in Bayern nun Parkverbote für Lastwagen ab 3,5 Tonnen in Wohngebieten verhängen, weil immer mehr geparkte Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen von der Belästigung der Anwohner bis hin zu echter Gefährdung oder Behinderung von Rettungskräften führt.

Viele über Nacht geparkte 3,4 bis 7,5-Tonner nehmen die Fahrer mit nach Hause, um morgens von dort aus zum nächsten Arbeitsort starten.

(Bild: Daimler)

Eine Änderung der Straßenverkehrsordnung konnte Nürnberg bislang nicht erreichen. Sie besagt, dass Fahrzeuge mit mehr als 7,5 Tonnen Gesamtgewicht – also sogenannte mittelschwere und schwere Lkw – sowie Anhänger mit mehr als zwei Tonnen Gesamtgewicht in reinen Wohngebieten zwischen 22 und 6 Uhr nicht geparkt werden dürfen.

Die Stadt versuchte im Juli ein Parkverbot für Kleinlaster ab einem Gewicht über 3,5 Tonnen in Wohngebieten durchzusetzen. Das zuständige bayerische Innenministerium lehnte dieses Ansinnen jedoch mit der Begründung ab, dass sich das Problem auf einige wenige Großstädte beschränke. Da sich nun auch der Deutsche Städte- und Gemeindetag nicht mit dem Thema befassen wollte, wie der Bayerische Rundfunk heute (12. November 2018) meldet, beschloss man in Nürnberg eigene, regional begrenzte Maßnahmen.

LKW-Parkverbote in Wohngebieten durchzusetzen, ist eine mühsame Kleinarbeit, denn für jeden Verbotsabschnitt müssen juristisch haltbare Begründungen vorliegen. Dazu zählt die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit, also etwa die Sicht in Kurven oder vor Kreuzungen. Ohne ausreichende Begründung könnten Verbote vor Gericht angefochten und gekippt werden.

Nürnberg sieht sich im Namen seiner Bürger zum Handeln gezwungen, hofft im Sinne von besserer rechtlicher Sicherheit und nicht zuletzt einer großen Arbeitserleichterung weiterhin auf eine Änderung der Straßenverkehrsordnung auf Bundesebene. Die Stadt hat mit derart eigenmächtigem Handeln bereits gute Erfahrungen gemacht, als sie Tempo 30 auf Hauptstraßen an Schulen eingeführt hat. Das Limit wurde 2016 in die Straßenverkehrsordnung übernommen. (fpi)