Polizeigesetz NRW: Polizei fordert mehr Befugnisse

Die Gewerkschaft der Polizei sieht Handlungsbedarf bei der Quellen-TKÜ und fordert weitreichendere Befugnisse.

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Polizeigesetz NRW: Polizei fordert mehr Befugnisse
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Von
  • Detlef Borchers

Nach der Expertenanhörung im Landtag von Nordrhein-Westfalen geht die Diskussion über das umstrittene Polizeigesetz des Landes weiter. Während Juristen lobten, dass der Begriff der "drohenden Gefahr" beziehungsweise der "drohenden terroristischen Gefahr" durch den der "konkreten Gefahr" ersetzt wurde, wünscht die Gewerkschaft der Polizei (GdP) weiterhin, dass die allgemeinere "Gefahr eines Terroranschlages" ausreichen soll, um Verdächtige "längerfristig in Präventivhaft" nehmen zu können.

In ihrer Stellungnahme fordert die größere der beiden Polizeigewerkschaften zudem, die informationstechnischen Befugnisse der Polizei bei der Quellen-TKÜ auszuweiten. Diese soll verschlüsselte Kommunikation aufbrechen, was als unzureichend angesehen wird.

Die GdP sieht dabei eine Analogie zum Vorgehen der Polizei bei der Bekämpfung der Sauerland-Gruppe. Damals tauschte die Polizei heimlich Explosivstoffe gegen harmlose Flüssigkeiten aus. "Warum soll das in der virtuellen Welt nicht zulässig sein?" fragte sich GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens. "Bei einem Terrorverdächtigen könnte die Polizei beispielsweise eine Software auf das Smartphone des potenziellen Attentäters installieren, mit deren Hilfe die geplante Fernauslösung einer Bombe verhindert wird."

Auch die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) begrüßt die Änderungen in NRW-Polizeigesetz. Neben dem Begriff der "konkreten Gefahr" wurde der richterlich anzuordnende Unterbringungsgewahrsam von vier Wochen auf 14 Tage verkürzt, jedoch kann dieser nach einer weiteren richterlichen Entscheidung um 14 Tage verlängert werden. (olb)