5G Frequenzen: Wettbewerber vermissen klare Regeln

Die Entscheidung über die Vergabebedingungen der 5G-Frequenzen steht an. Bleiben die Mobilfunker unter sich – oder kommt neuer Schwung in den Wettbewerb?

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Betonturm mit vielen Mobilfunk-Antennen und Richtfunk-Antennen

(Bild: Daniel AJ Sokolov)

Lesezeit: 4 Min.
Inhaltsverzeichnis

Im Vorfeld der Entscheidung über die Vergabebedingungen für die 5G-Frequenzen wird der nachgebesserte Vorschlag der Bundesnetzagentur weiter hitzig debattiert. Die Netzbetreiber laufen Sturm gegen den Vorschlag, Klagedrohungen stehen im Raum. Anderen Interessenten und einigen Politikern geht der Vorschlag nicht weit genug.

Telefónica-CEO Markus Haas kritisiert die weitere Verschärfung der Auflagen. "Die neuen Vergaberegeln zeigen auf einen ersten Blick Licht und Schatten. Sie stellen die Lizenznehmer und investierenden Netzbetreiber fraglos vor operative und finanzielle Herausforderungen", sagt der O2-Chef, kann dem Entwurf aber auch seine guten Seiten abgewinnen. So wurden zum Beispiel die Einstiegsgebote gesenkt und die Zahlungsfristen für erst später verfügbares Spektrum gelockert.

Zwar sagt die Bundesnetzagentur, dass sie den Wettbewerb stärken will. Auf Roamingauflagen und eine Diensteanbieterverpflichtung haben die Wettbewerber der großen Drei aber vergebens gehofft. Damit wären die Mobilfunker gezwungen gewesen, neuen Wettbewerbern einen regulierten Zugang zu ihren Netzen zu gewähren. Nun sollen sie nur ein Verhandlungsgebot auferlegt bekommen, mit der Bundesnetzagentur als Schiedsrichter. Telekom-Deutschlandchef Dirk Wössner warnte davor, eine “Regulierung durch die Hintertür” einzuführen.

Als ein möglicher Kandidat für einen Markteintritt gilt United Internet. Das Unternehmen hatte wiederholt mit dem Gedanken gespielt, sich an der Frequenzauktion zu beteiligen. Doch auch für den deutschen Internetriesen sind die Ausbauverpflichtungen, die mit dem Erwerb einer Lizenz für 5G-Frequenzen verbunden sind, kein Pappenstiel. Bis Ende 2023 muss ein Neueinsteiger ein Viertel der deutschen Haushalte versorgen, zwei Jahre später dann die Hälfte. Dafür wären enorme Investitionen in Infrastruktur nötig.

Und selbst wenn ein Neueinsteiger die Eigenquote erfüllt: Um am Markt bestehen zu können, muss ein Anbieter auch die restliche Bevölkerung erreichen können. Dafür ist er auf Roaming-Verträge mit den etablierten Netzbetreibern angewiesen. Die sperren sich dagegen mit dem Argument, eine Roamingpflicht würde ihre Investitionen in die Infrastruktur entwerten. Nun sollen sie zwar zumindest verhandeln müssen, eine Roamingverpflichtung ist das aber nicht. Es bleibt abzuwarten, wie sich das auswirkt.

Es ist also kaum überraschend, das United Internet zögert. "Es sieht momentan nicht besonders gut aus", sagte CEO Ralph Dommermuth dem Handelsblatt. Wenn sich die Bundesnetzagentur nicht zu National Roaming durchringen wolle, sondern auf eine Verhandlungslösung setze, "dann brauchen wir zumindest klare Regeln". Die vermisst der United-Chef weiterhin. Auch Freenet-Chef Christoph Vilanek hatte auf “klare Verpflichtungen" für die Netzbetreiber gehofft.

Die Bundesnetzagentur sagt, mit den Auflagen ist sie schon an den Rand des rechtlich Möglichen gegangen. Für die Tätigkeit der Behörde gibt es klare rechtliche Hürden: Sie darf regulatorisch eingreifen, wenn eine Marktanalyse darlegt, ob ein Anbieter “über beträchtliche Marktmacht” verfügt. Im Festnetz gilt das zum Beispiel für die ehemals staatliche Telekom. Beim Mobilfunk mag man über zu wenig Wettbewerb klagen, einen übermächtigen Anbieter gibt es nicht.

Da kommt jetzt der Festnetzbetreiberverband Breko mit einem Lösungsvorschlag um die Ecke: Mit einer "unkomplizierten" Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) solle der Gesetzgeber die rechtlichen Fesseln der Bundesnetzagentur lockern und eine Diensteanbieterverpflichtung für Mobilfunknetze ins TKG schreiben. Das habe sich damals bei GSM und UMTS bewährt. Damit könne Gesetzgeber auch einen diskriminierungsfreien Zugang von Drittanbietern zu LTE schaffen, den es bis heute überwiegend nicht gibt.

„Die Übernahme einer bewährten und eindeutigen Regelung aus der damaligen TKV halten wir für eine sachgerechte und zeitnah realisierbare Lösung, die Wettbewerb auch bei 5G sichern und damit die Interessen von Bürgern und Unternehmen wahren würde“, meint Breko-Chef Stephan Albers.

Auch im politischen Beirat der Bundesnetzagentur gab es Stimmen für eine Diensteanbieterverpflichtung. Ob die sich durchsetzen können, wissen wir am kommenden Dienstag: Dann steht im Beirat die Entscheidung über den Vorschlag der Bundesnetzagentur auf der Tagesordnung.

(vbr)