Bundesverwaltungsgericht: A20-Plan „rechtswidrig“

Der Bau der Autobahn 20 in Schleswig-Holstein verzögert sich weiter. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erklärte am Dienstag den sogenannten Planfeststellungsbeschluss für ein Teilstück von der A7 bis Wittenborn für „rechtswidrig und nicht vollziehbar“.

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  • dpa

Der Bau der Autobahn 20 in Schleswig-Holstein verzögert sich weiter. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erklärte am Dienstag (27. November 2018) den sogenannten Planfeststellungsbeschluss für ein Teilstück von der A7 bis Wittenborn für „rechtswidrig und nicht vollziehbar“.

Der Planfeststellungsbeschluss für ein 19,9 Kilometer langes Teilstück von der A7 bis Wittenborn (Kreis Segeberg) sei „rechtswidrig und nicht vollziehbar“, entschied das Gericht am Dienstag in Leipzig. Geklagt hatten die Umweltverbände BUND und Nabu (Az.: 9 A 8.17). Eine zweite Klage eines Grundstücksbesitzer-Ehepaars wurde vorläufig ausgesetzt. Die Planung sei „zwar in erheblichen Teilen – aber nicht vollständig – frei von Fehlern“, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Bier in der Urteilsbegründung. Die Planer in Kiel müssen nun nachbessern.

Ein Knackpunkt ist das europäische Wasserrecht. Die Überprüfung des wasserrechtlichen Verschlechterungsverbots durch die Planer bleibe erheblich hinter den Anforderungen zurück. Die Fischfauna in den vom Autobahnbau betroffenen Gewässern sei nicht ausreichend bewertet worden. Wie sich die Chloridbelastung durch Tausalz entwickele, sei erst in der mündlichen Verhandlung Anfang November in Leipzig dargelegt worden.

Artenschutzrechtliche Fehler sahen die Richter besonders in Bezug auf das Fledermaus-Winterquartier „Segeberger Kalkberghöhle“. Das sei europaweit bedeutsam, 30.000 Tiere überwinterten dort. Die Auswirkungen des Autobahnbaus hätten in einer Verträglichkeitsprüfung untersucht werden müssen, erklärte der Senat.

Die Leiterin des Amts für Planfeststellung Verkehr im Wirtschaftsministerium in Kiel, Gesa Völkl, zeigte sich dennoch erfreut über das Leipziger Urteil. Ein Großteil der Planungen sei bestätigt worden. „Es sind nur ganz wenige kleine Bereiche, wo wir nachbessern müssen.“ Wie lange die Planergänzungen dauern werden, konnte Volk nicht abschätzen.

Auch Schleswig-Holsteins BUND-Landesgeschäftsführer Ole Eggers wertete das Urteil als Erfolg. Das Gericht sei den wasser- und artenschutzrechtlichen Bedenken der Naturschützer gefolgt. Es könne ein wegweisendes Urteil für die weiteren A20-Abschnitte sein. (fpi)