EU-Staaten stimmen für Upload-Filter im Kampf gegen Terrorpropaganda

Der EU-Rat hat sich für eine Verordnung ausgesprochen, mit der die "Verbreitung terroristischer Online-Inhalte" auch "proaktiv" verhindert werden soll.

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EU-Staaten stimmen für Upload-Filter im Kampf gegen Terrorpropaganda

(Bild: ptrabattoni)

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Die Innenminister der EU-Länder haben sich bei ihrem Treffen in Brüssel am Donnerstag im Kern hinter den umstrittenen Gesetzentwurf der EU-Kommission gestellt, wonach Online-Plattformen "terroristische Inhalte" künftig binnen einer Stunde entfernen oder sperren müssen. Die Regierungsvertreter unterstützen dabei auch den Ansatz, dass Host-Provider nicht näher erläuterte "proaktive Maßnahmen" gegen solchen Content treffen sollen. Letztlich dürfte dies auf eine Pflicht hinauslaufen, die auch im Urheberrechtsbereich umkämpften Upload-Filter einzusetzen.

Bei der Sitzung stimmten nur Dänemark, Finnland und Tschechien gegen die Position des Ministerrats, mit der dieser nun in die Verhandlungen mit dem EU-Parlament eintreten kann, sobald das seine Linie festgezurrt hat. Sprecher Schwedens und Polens brachten teils schwere verfassungsrechtliche Bedenken vor, trugen den gemeinsamen Standpunkt des Gremiums aber dann doch mit.

Als Beispiele für betroffene Provider werden in dem Entwurf Plattformen sozialer Medien wie Facebook oder Twitter, audiovisuelle Streamingdienste, Video-, Bild- und Audio-Sharing-Dienste wie YouTube, File-Sharing- sowie andere Cloud- und Speicherdienste angeführt. Die Verordnung soll auch für Anbieter gelten, die ihren Sitz außerhalb der EU haben, ihre Services aber auf die Union ausrichten. Laut dem Rat müssen die erfassten Dienstleister schon in ihren Nutzungsbedingungen klarstellen, dass sie keine terroristischen Inhalte speichern, und dies entsprechend überwachen.

Gegenüber dem Vorschlag der Kommission drängt der Rat auf kleinere Nachbesserungen wie etwa den Einbau eines Konsultationsverfahrens. Auf Antrag eines Anbieters soll die für eine "Entfernungsanordnung" zuständige Behörde dabei erläutern, warum der gebrandmarkte Inhalt als terroristisch erachtet wird. Wenn das Amt des Mitgliedstaats, in dem der Provider seine Hauptniederlassung hat, berechtigten Grund zu der Annahme sieht, dass sich das Löschersuchen auf grundlegende Interessen dieses Landes auswirken könnte, muss sie zudem die zuständige Anordnungsbehörde darüber "unterrichten".

Die Gerichtsbarkeit für Entfernungsanordnungen und Meldungen soll dem Rat zufolge ferner bei den Mitgliedstaaten liegen. Dies würde es betroffenen Providern erleichtern, den Rechtsweg einzuschreiten. In einem Erwägungsgrund wollen die Regierungsvertreter zudem geschlossene Messenger-Gruppen oder andere Formen von Direktkommunikation zwischen einzelnen Personen von den Vorschriften ausnehmen.

Kleineren Diensteanbietern soll es erlaubt werden, die Kontaktstelle für Behördenanfragen an externe Dienstleister auszulagern. Zudem müssten anhand der Ratslinie nur noch Provider sicherstellen, dass Anordnungen rund um die Uhr entgegengenommen werden können, die tatsächlich "terroristischen Inhalten ausgesetzt sind".

Auch die Pflicht, Transparenzberichte rund um Löschungen zu veröffentlichen, will der Rat auf diesen Kreis einschränken. Die Verpflichteten müssen darin belegen, dass sie etwa mit "automatisierten Werkzeugen" wirksam gegen "ein erneutes Auftauchen von Inhalten" vorgehen und fähig sind, "terroristische Inhalte zu erkennen, zu ermitteln und unverzüglich zu entfernen oder zu sperren". Gelten sollen die Regel nach zwölf Monaten statt schon nach sechs. Das Ministergremium hat damit Kritik des Bundesrats zumindest zum Teil aufgenommen.

Die zuständigen Behörden und Dienstleister sollen generell nur Maßnahmen ergreifen, "die innerhalb einer demokratischen Gesellschaft notwendig, angemessen und verhältnismäßig sind. Dabei müsse "der besonderen Bedeutung der Meinungs- und Informationsfreiheit sowie der Freiheit der Presse und der Pluralität der Medien" Rechnung getragen werden, betont der Rat. Unter die breite Definition "terroristischer Inhalte" fallen neben Aufrufen zu Attentaten unter anderem auch Anleitungen etwa für den Bombenbau, den Einsatz von Waffen, gefährlichen Stoffen oder zu anderen Methoden und Verfahren beispielsweise zur Auswahl von Anschlagszielen.

Zu den vorzusehenden "wirksamen" und "abschreckenden" Sanktionen gehört eine weitgehende Klausel: Die Mitgliedstaaten sollen demnach sicherstellen, dass bei einem systematischen Verstoß gegen die Verpflichtungen finanzielle Sanktionen in Höhe von bis zu 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des Konzern verhängt werden.

31 zivilgesellschaftliche Organisationen wie die Bürgerrechtsinitiative European Digital Rights (EDRi), die Electronic Frontier Foundation (EFF), Reporter ohne Grenzen oder der Chaos Computer Club (CCC) hatten zuvor in einem Brandbrief den Rat gewarnt, dass die geplante Verordnung "schwerwiegende Folgen für Meinungs- und Informationsfreiheit" habe. (mho)