Vergleichsportale: Kartellamt sieht verbraucherrechtlichen Handlungsbedarf

Das Bundeskartellamt hat Online-Vergleichsportale unter die Lupe genommen. Dabei sind mögliche Rechtsverstöße entdeckt worden.

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Kartellamt

(Bild: stock.xchng)

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Das Bundeskartellamt ist bei Internet-Vergleichsportalen in vielen Fällen auf Mängel gestoßen. "Der Verbraucher kann sich nicht immer darauf verlassen, tatsächlich das für ihn beste Angebot auf einem Vergleichsportal zu finden", kritisierte Kartellamtspräsident Andreas Mundt am Mittwoch bei der Vorstellung der Ergebnisse des Konsultationspapiers zur Sektoruntersuchung Vergleichsportale. Verbraucher würden oft nicht darüber aufgeklärt, wie die Reihenfolge der Suchergebnisse und die Empfehlungen der Vergleichsportale im Einzelnen zustande kommen. "Es fehlt an Transparenz", rügte Mundt.

Das Kartellamt hatte 36 Vergleichsportale für die Branchen Reisen, Energie, Versicherungen, Telekommunikation und Finanzen genauer unter die Lupe genommen. "Viele Vergleichsinformationen sind zutreffend und seriös", sagte Mundt. In vielen Fällen gibt es dem Bericht zufolge aber auch Verhaltensweisen, die den Verbraucher in die Irre führen können. Dabei fehle es an Aufklärung der Verbraucher, wie die Reihenfolge der Suchergebnisse und die Empfehlungen im Einzelnen zu Stande kommen, so Mundt weiter.

Die Untersuchungen hätten ergeben, dass beispielsweise bei Versicherungsportalen mitunter wichtige Versicherungsanbieter bei den Vergleichen nicht berücksichtigt wurden. Außerdem hätten sich Hotels Listenplätze auf Hotelplattformen erkaufen können, gezahlte Entgelte oder Provisionen hatten damit direkten Einfluss auf die vom Portal voreingestellte Darstellung der Suchergebnisse.

In einigen Branchen hätten die Vergleichsportale eine geringe Marktabdeckung und stellten teils nur eine Auswahl von weniger als 50 Prozent der im Markt existierenden Angebote dar. Zahlreiche Portale erstellten keinen eigenständigen Vergleich, sondern griffen lediglich auf Datensätze oder Tarifrechner anderer Portale zu.

Verbraucher seien über diese Praktiken der Vergleichsportale nur unzureichend informiert. Das undurchsichtige Gebaren der Vergleichsportale könne einer unzulässigen Irreführung entsprechen oder als verdeckte Werbung angesehen werden. Nach Ansicht des Bundeskartellamtes liege dann ein Verstoß gegen die verbraucherrechtlichen Vorgaben des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vor.

Die betroffenen Vergleichsportale können jetzt bis zum 04. Februar 2019 zu den Ergebnissen der Untersuchung Stellung nehmen. Im kommenden Jahr will das Bundeskartellamt dann einen abschließenden Bericht veröffentlichen.

Das Bundeskartellamt hatte mit der 9. GWB-Novelle, die Anfang Juni 2017 in Kraft getreten ist, Befugnisse im wirtschaftlichen Verbraucherschutz erhalten und aufgrund dieser neuen Kompetenzen im Oktober 2017 die Sektoruntersuchung zu Vergleichsportalen gestartet. Die Behörde kann Untersuchungen im Bereich Verbraucherschutz durchführen, um Probleme und Rechtsverstöße zu identifizieren. Befugnisse, Rechtsverstöße mit behördlichen Anordnungen zu unterbinden, hat das Bundeskartellamt allerdings nicht. Das Bundeskartellamt hatte 2017 angekündigt, künftig das Internet stärker auf Wettbewerbsverstöße und Verbrauchertäuschung zu überprüfen. (olb)