Prozess um Darkweb-Forum: Plädoyers drehen sich um Mitschuld am Anschlag

Im Prozess gegen den Betreiber des Darkweb-Forums DiDW ging es nun um die Frage, welche Mitverantwortung der Betreiber am Münchener Anschlag hat.

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Prozess um Darkweb-Forum: Plädoyers drehen sich um Mitschuld am Anschlag

(Bild: tookapic)

Lesezeit: 15 Min.
Von
  • Christoph Lemmer
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Eine Woche Zeit will sich das Gericht für sein Urteil geben – und die wird es auch brauchen. Denn das, was das Landgericht Karlsruhe jetzt zu entscheiden hat, betrifft nicht nur den Betreiber des Darkweb-Forums "Deutschland im Deep Web" (DiDW), Alexander U. (31). "Es geht um die Verantwortung eines Betreibers einer Plattform für die Taten anderer", sagte Staatsanwalt Christoph Wedekind am Mittwoch in seinem Plädoyer. Und die sieht der Ankläger am Ende nach akribischer Auflistung aller Vergehen als gegeben an. Neun Jahre und fünf Monate Gefängnis beantragt er für den Angeklagten.

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Die Taten anderer – damit meint der Staatsanwalt 31 Delikte. Die meisten davon sind Drogen- und Waffendeals, die Nutzer des Forums DiDW zwischen 2013 und 2017 abgewickelt haben sollen. Nur Tat Nummer 32 betrifft allein Alexander U., nämlich dessen eigene Drogenkäufe, die aber bestenfalls wenige Monate ausmachen. Die mit Abstand schwerste Tat ragt heraus: Der Anschlag eines 18-jährigen am Münchner Olympia-Einkaufszentrum am 22. Juli 2016. Auch dafür soll Alexander U. nach dem Willen des Anklägers bestraft werden.

Vor dem Staatsanwalt haben die Eltern eines 14-Jährigen das Wort, der in München getötet worden war und die als Nebenkläger an dem Verfahren teilnehmen. Ihr "Vertrauen in Gerechtigkeit und Ethik des Staates ist stark erschüttert", sagt die Mutter. Sie habe in diesem Prozess wie auch schon vorher im Münchner Verfahren gegen den Waffenlieferanten des Attentäters "vergeblich auf Antworten gewartet, die mir Aufklärung und Sicherheit geben". Sie nennt den Täter einen "rechtsextremen Attentäter", der ihr ihren Sohn "für immer" genommen habe.

Ein bisschen tumultig wird es, als der Vater des Angeklagten, der auf einem Zuschauerplatz sitzt, zwischenruft und die Mutter des ermordeten Münchner Jugendlichen unterbricht. Er ist nicht genau zu verstehen. Er will sich wohl dagegen verwahren, dass sein Sohn mit dem Anschlag in München zu tun habe. Aber der Vorsitzende Richter geht sofort dazwischen. Auch die Verlobte des Angeklagten versucht, etwas in den Saal zu rufen. Auch ihr schneidet der Richter sofort das Wort ab. Der Verlobten lag wohl eher so etwas wie eine verständnisvolle Entschuldigung auf den Lippen, aber sie will das auch später nicht weiter erläutern.

Die Frage, inwieweit der Angeklagte Alexander U. als Plattformbetreiber für die Morde in München haften müsse, sei "juristisches Neuland", meint Staatsanwalt Wedekind. U. habe mit seiner Plattform DiDW einen Marktplatz für den gewerbsmäßigen Handel mit illegalen Waffen geschaffen. Gewerbsmäßig schon deshalb, weil einzelne Händler auf der Plattform mehrmals Waffen anboten. Genau das habe der Angeklagte auch in Kauf genommen und gewusst.

Laut Waffenrecht folgten aus jedem illegalen Waffendeal zwei Delikte und nicht nur eines, denn nicht nur der Verkauf sei verboten, sondern auch der Kauf. Verkäufer und Käufer machten sich je separat strafbar. Und der Plattformbetreiber? Der habe "Sorgfaltspflichten" einzuhalten, sagt der Staatsanwalt. Alexander U. habe das wohl auch gewusst. Er habe selbst seine Waffenkategorie als Plattform für "Herstellung, Vertrieb und sachgerechte Verwendung" von Waffen bezeichnet. Sicher habe er mit "sachgerechter Verwendung" keinen Terroranschlag gemeint.

Er habe außerdem gewusst, wie heikel die ganze Geschichte war. Nach der verheerenden Anschlagsserie im Pariser Konzertsaal Bataclan mit 130 Todesopfern habe er die Waffenkategorie unsichtbar geschaltet. Das war am 13. November 2015. Wenige Wochen vorher, am 24. Oktober 2015, habe der spätere Münchener Attentäter unter seinem Pseudonym "Maurächer" einen neuen Diskussionsfaden in der Waffenrubrik eröffnet und Interesse am Kauf einer Pistole vom Typ Glock 17 bekundet. Auch "Maurächers" Beitrag war nach den Pariser Anschlägen also offline.

"Dann hat der Angeklagte die Kategorie erneut eingeblendet und damit das Kaufgesuch sichtbar gemacht", trägt Staatsanwalt Wedekind vor. Monate später, nämlich am 13. März, habe sich im Forum etwas geregt. Der Waffenhändler mit dem Pseudonym "Rico" habe Kontakt mit "Maurächer" aufgenommen. Die beiden schrieben sich mehrmals in der von "Maurächer" angelegten Diskussion in der Waffenrubrik. Allerdings stellten sie da beide nur PGP-verschlüsselte Nachrichten ein. Darum sei es unmöglich gewesen, dieser Kommunikation zu folgen. Auch Alexander U. habe da keinen Einblick gehabt.

"Am 20. Mai 2015 trafen sie sich in Marburg", setzt der Staatsanwalt die Chronologie fort. Dort habe "Rico" die Pistole mit 100 Schuss Munition an "Maurächer" übergeben und 4000 Euro in bar kassiert. Am 18. Juli, zwei Monate später, hätten sich die beiden erneut in Marburg getroffen. Diesmal habe "Rico" weitere 350 Schuss Munition an "Maurächer" verkauft. Nur vier Tage danach, am 22. Juli, habe "Maurächer" im McDonalds am Münchner Olympia-Einkaufszentrum seinen Anschlag begonnen. Dann habe er das Restaurant verlassen, auf der Straße weiter um sich geschossen, das Einkaufszentrum durchquert, sei schießend über das Parkdeck spaziert und habe sich am Ende angesichts drohender Verhaftung selbst erschossen.

Und genau hier beginnt das juristische Neuland: Was bedeutet diese Tat rechtlich für das Karlsruher Verfahren? Welchen Beitrag im juristischen Sinn habe der Angeklagte DiDW-Betreiber Alexander U. für den Anschlag in München geleistet, fragt Ankläger Wedekind.