Elektronische Gesetze: Offenes Bürgerportal soll Bundesgesetzblatt ablösen

Die Bundesjustizministerin will Gesetze künftig elektronisch verkünden lassen und im Internet kostenlos und ohne Beschränkungen bereitstellen.

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Elektronische Gesetze: Offenes Bürgerportal soll Bundesgesetzblatt ablösen

(Bild: Open Knowledge Foundation)

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Gesetze der Bundesrepublik treten erst in Kraft, wenn sie im Bundesgesetzblatt erscheinen – so formuliert es das Grundgesetz. Und damit macht ein Privatunternehmen sein Geschäft, nämlich der zur Kölner Verlagsgruppe DuMont gehörende Bundesanzeiger Verlag. Doch das soll bald vorbei sein: Die Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz Katharina Barley (SPD) will Gesetze künftig digital verkünden und dafür eine freie Internet-Plattform schaffen, berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung.

Bürger sollen kostenlos und barrierefrei über das Internet auf das Gesetzblatt zugreifen können, schreibt die FAZ. Das ist zwar grundsätzlich auch jetzt schon möglich: Gesetzestexte lassen sich auf dem Portal www.bgbl.de einzeln kostenlos ansehen. Wie die Open Knowledge Foundation kürzlich kritisierte, könnten sie jedoch nicht kostenlos durchsucht, gedruckt oder kopiert werden, weil der Bundesanzeiger Verlag die Weiterverbreitung untersage und für vollen Zugriff ein Abonnement anbiete. Die Foundation hat im Dezember alle Bundesgesetze ohne Erlaubnis frei veröffentlicht und damit einen Konflikt mit dem Verlag riskiert.

Die nun verkündete Änderung dürfte die Auseinandersetzung zugunsten eines freien Zugangs entscheiden – und dem Unternehmen DuMont eine bedeutende Einnahmequelle entziehen. Ob bereits veröffentlichte Gesetze beim Bundesanzeiger Verlag in das neue Portal überführt werden sollen und damit ebenfalls frei zugänglich wären, ist noch unklar.

Barley sagte der FAZ: "Gesetze und Verordnungen verkünden wir künftig uneingeschränkt digital". Das elektronische Bundesgesetzblatt werde dann die einzig verbindliche Fassung von Gesetzen und Verordnungen beinhalten. Damit bekämen interessierte Benutzer gratis, wofür sie derzeit bezahlen müssten. Außerdem stellte die Ministerin klar, dass der Zugang uneingeschränkt sei, die Dokumente sollen frei ausgedruckt, durchsucht und weiterverwendet werden können.

Das Vorhaben werde jedoch noch einige Zeit in Anspruch nehmen, unter anderem "wegen der besonderen Bedeutung des Verkündungsprozesses", wie Barley der FAZ sagte. Erst im Januar 2022 werde das erste Gesetz elektronisch verkündet. Bis dahin müsse erst noch das Grundgesetz geändert und der Vertrag mit DuMont gekündigt werden. (tiw)