Dieselfahrverbot: Stuttgart plant kleine Lockerung

Das seit Neujahr geltenden Fahrverbot für ältere Dieselautos in Stuttgart wird wohl bald etwas gelockert. Betroffene Autofahrer sollen zwei Park-and-Ride-Parkhäuser anfahren dürfen, wenn sie ein Dauerparkticket verbunden mit einem Jahresticket für den Nahverkehr besitzen

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Winfried Hermann
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  • dpa

Winfried Hermann, grüner Verkehrsminister von Baden-Württemberg, hat mit der CDU einen Kompromiss für Jahresfahrscheinbesitzer des VVS ausgehandelt. Sie dürfen mit einem Jahresparkticket zwei Parkhäuser anfahren, selbst wenn ihr Diesel-Auto Abgasnorm 4 oder schlechter hat. 

(Bild: Hermann)

Das seit Neujahr geltenden Fahrverbot für ältere Dieselautos in Stuttgart wird wohl bald etwas gelockert. So sollen betroffene Autofahrer zwei spezielle Park-and-Ride-Parkhäuser in der baden-württembergischen Landeshauptstadt anfahren dürfen, wenn sie ein Dauerparkticket verbunden mit einem Jahresticket für den Nahverkehr besitzen.

Darauf einigten sich das von Winfried Hermann (Grüne) geführte Verkehrsministerium mit anderen Ressorts in der zuständigen interministeriellen Arbeitsgruppe, wie ein Sprecher Hermanns am Freitag (4. Januar 2019) bestätigte. Die Stadt muss die Regelung umsetzen, deren Details aber noch unklar sind. Zuvor hatten Stuttgarter Zeitung und Stuttgarter Nachrichten berichtet.

Eine Sprecherin der Stadt sagte, man wisse von den Plänen des Landes. Es sei zunächst die Aufgabe des Landes, die Stadt über das Vorhaben zu unterrichten und die rechtlichen Rahmenbedingungen für die angedachten Ausnahmen zu schaffen. Die Sprecherin verwies darauf, dass es im Gemeinderat den Wunsch gab, alle Park-and-Ride-Anlagen auszunehmen. Dies hatte aber im Luftreinhalteplan, für den das Land zuständig ist keinen Niederschlag gefunden.

Seit Jahresbeginn dürfen Diesel der Abgasnorm 4 und schlechter nicht mehr in die Umweltzone fahren. Anwohner haben bis 1. April eine Übergangsfrist. Lieferverkehr, Polizei und Feuerwehr sind im Allgemeinen von dem Verbot ausgenommen. Ausnahmegenehmigungen im Einzelfall sind etwa für soziale und pflegerische Hilfsdienste oder Fahrten mit Wohnmobilen zu Urlaubszwecken vorgesehen. (fpi)