Kabinett will Online-Autozulassung ermöglichen

Künftig sollen Autohalter alle Vorgänge rund um die Zulassung ihres Fahrzeugs auch online abwickeln können. Eine entsprechende Verordnung hat das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen. Zuvor hatte das Redaktionsnetzwerk Deutschland darüber berichtet

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elektronischer Ausweis
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  • dpa

Elektronischer Ausweis und Lesergerät sind Voraussetzungen für die Online-Kfz-Zulassung.

(Bild: dpa)

Künftig sollen Autohalter alle Vorgänge rund um die Zulassung ihres Fahrzeugs auch online abwickeln können. Eine entsprechende Verordnung hat das Bundeskabinett am Mittwoch (9. Janiuar 2019) beschlossen. Zuvor hatte das Redaktionsnetzwerk Deutschland darüber berichtet.

Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen, die nach einer Einführungsphase für die Landesverwaltungen noch im Laufe des Jahres in Kraft treten soll, wie das Bundesverkehrsministerium in Berlin mitteilte.

Mit der neuen Verordnung sollen Autobesitzer alle Zulassungsvorgänge im Internet erledigen können, beispielsweise Erstzulassung, Wiederzulassung, Umschreibung bei Halterwechsel oder Adressänderungen. Bislang waren bereits schon unter bestimmten Voraussetzungen Abmeldung und Wiederzulassung online möglich. Mit dieser Verordnung soll die dritte von vier Stufen der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) umgesetzt werden.

Die Autobesitzer müssen sich für das Verfahren mit dem sogenannten elektronischen Personalausweis legitimieren. Rund zwei Drittel der Deutschen besitzen zwar schon den Ausweis im Scheckkartenformat, doch nur fünf Prozent besitzen auch das erforderliche Lesegerät. Das Nummernschild muss wie gehabt geprägt werden. Die für die Zulassung wichtige Plakette wird dagegen auf dem Postweg zugeschickt und muss vom Halter auf das Kennzeichen geklebt werden. (fpi)