Zensus: Eilantrag in Karlsruhe gegen Testlauf mit echten Meldedaten

Aktivisten wollen über das Bundesverfassungsgericht verhindern, dass der geplante Probelauf für die Volkszählung 2021 mit echten Daten durchgeführt wird.

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Zensus: Eilantrag in Karlsruhe gegen Testlauf mit echten Meldedaten

(Bild: Gerd Altmann)

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Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat am Donnerstag einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht gestellt, um den Transfer von persönlichen Informationen aller Bundesbürger mit Klarnamen für einen reinen Probebetrieb des Zensus 2021 zu verhindern. "Es ist völlig überflüssig, für einen bloßen Test die Meldedaten von über 82 Millionen Menschen in Deutschland an einer Stelle zusammenführen", begründete der Generalsekretär der Bürgerrechtsorganisation, Malte Spitz, den Schritt. Der Grüne gehört mit zu den Antragstellern.

"Der Gesetzgeber ignoriert das erhebliche Risiko, dass sich Angreifer Zugang zu diesem gigantischen Datenschatz verschaffen", beklagt Spitz. Das vorgesehene Verfahren sei inakzeptabel, da der Gebrauch von "fiktiven Daten" zu Testzwecken in der IT-Branche längst Standard sei. Wenn die Behörden den Versand eines großen Datenvolumens durchspielen wollten, sollten sie zumindest einen anonymisierten Datensatz schaffen. Zudem genüge für eine Qualitätsprüfung der Informationen eine Stichprobe, die Gesamtdatei über alle Bundesbürger müsse nicht verwendet werden.

Die GFF kritisiert mit dem Schritt auch, dass die zu übermittelnden Datensätze sensible Informationen wie die Religionszugehörigkeit, die Geschlechtsidentität oder Ordnungsnummern enthalten. Bei letzteren handelt es sich um Kennziffern, mit denen sich Verknüpfungen zwischen verschiedenen Personen wie Ehegatten herstellen lassen.

Zehn Jahre nach der jüngsten Volkszählung soll in zwei Jahren eine neue durchgeführt werden. Der Bundestag hat dazu am 18. Oktober zu später Stunde mit der Mehrheit der großen Koalition einen Gesetzentwurf "zur Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2021" beschlossen. Demnach soll es vorab einen Testdurchlauf geben, um die Übermittlungswege und die Qualität der zu übermittelnden Meldedaten rechtzeitig im Vorfeld überprüfen zu können. Die Probe ist auch dafür gedacht, die Programme zur Zensusdurchführung zu verbessern. Auf Basis der Rechtsgrundlage sollen die Meldedaten mit jeweils 46 persönlichen Angaben vom Stichtag 13. Januar an von den zuständigen Ämtern binnen einer kurzen Frist geliefert werden.

Die GFF hat den Antrag gegen das Vorhaben in Kooperation mit dem Arbeitskreis Zensus eingereicht und mittels Crowdfunding finanziert. Die Eile sei geboten, da nach dem Start der Übertragungen "die damit verbundene Verletzung der Grundrechte der Bürger irreparabel ist", erklärte der GFF-Vorsitzende Ulf Buermeyer. Vor allem bestehe dann aufgrund der vorgegebenen zweijährigen Speicherdauer "das völlig überflüssige Risiko, dass sich Dritte die echten Daten von über 82 Millionen Menschen beschaffen". Es sei nämlich unklar, wer unter welchen Bedingungen welche Informationen wie lange für welche genauen Arbeitsschritte unter welchen Bedingungen nutzen dürfe.

Die beantragte einstweilige Anordnung würde nur für einen beschränkten Zeitraum gelten. Die GFF plant deshalb auch eine Verfassungsbeschwerde gegen den einschlägigen Paragrafen 9 des Zensusvorbereitungsgesetzes, um Testlaufe mit allen deutschen Meldedaten endgültig zu verhindern. Die Bürgerrechtler sehen in den Vorgehen generell einen Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung: Das Bundesverfassungsgericht begründete dieses "Datenschutz-Grundrecht" 1983 in seinem Volkszählungsurteil und setzte dem Staat und der Wirtschaft damit deutliche Grenzen für Sammeln und Auswerten persönlicher Informationen. (bme)