iPhone-Verkaufsstopp: Qualcomm verbietet Apple Aussagen zur Verfügbarkeit

Per einstweiliger Verfügung erreicht der Chipkonzern, dass Apple nicht mehr behaupten darf, bestimmte iPhone-Modelle seien an 4300 Standorten weiter erhältlich.

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Cook präsentiert iPhone X

Zu den betroffenen Geräten gehört das iPhone X, hier präsentiert von Tim Cook.

(Bild: dpa, Marcio Jose Sanchez)

Lesezeit: 2 Min.

Im Konflikt um Patente und Lizenzen zwischen dem iPhone-Produzenten Apple und dem Chipkonzern Qualcomm zieht letzteres Unternehmen nun die Samthandschuhe aus: Vor dem Landgericht München hat Qualcomm per einstweiliger Verfügung durchgesetzt, dass Apple bestimmte Angaben zur iPhone-Verfügbarkeit nicht mehr machen darf. Das berichtet die Wirtschaftsnachrichtenagentur Bloomberg.

Qualcomm hatte im Dezember ein Verkaufsverbot für iPhone 7, 8 und X (inklusive 7 Plus und 8 Plus) erreicht, weil Apple gegen Power-Management-Patente des Chipkonzerns verstoßen haben soll. Apple hatte Berufung eingelegt. Der Absatzstopp griff Anfang Januar, nachdem Qualcomm eine Sicherheit in Milliardenhöhe hinterlegt hatte.

Apple schrieb dazu in einer Pressemitteilung, dass man die betroffenen iPhone-Modelle in seinen 15 Ladengeschäften nicht mehr anbieten werde – auch im Apple Online Store sind sie nicht mehr erhältlich. Allerdings, so der Konzern weiter, würden "alle iPhone-Modelle" weiterhin für Kunden "über Carrier und Reseller an 4300 Standorten in Deutschland" verfügbar bleiben. Gegen genau diesen Satz legte Qualcomm Beschwerde ein, wie Bloomberg schreibt.

In ihrer Entscheidung schreiben die Richter laut der Wirtschaftsnachrichtenagentur, dass die Pressemitteilung "zumindest teilweise irreführend" sei, was die Verfügbarkeit der betroffenen Produkte anbelangt. Die Stellungnahme gebe "den Eindruck uneingeschränkter Verfügbarkeit".

Das Urteil soll Apple allerdings dazu auffordern, nicht nur die Produkte in seinen eigenen Handelskanälen zurückzuziehen, sondern auch von seinen Resellern. Ob dies nun passiert, ist unklar – Qualcomm dürfte sich in diesem Fall weitere rechtliche Schritte vorbehalten. Apple kann wiederum gegen die einstweilige Verfügung vorgehen. Zuletzt hatte Apple vor einem Gericht in Mannheim einen Zwischensieg gegen Qualcomm wegen anderer Patente errungen. (bsc)