Verkehrsgerichtstag empfiehlt Überprüfung von Grenzwerten

Der Deutsche Verkehrsgerichtstag (VGT) bezweifelt die Berechtigung des derzeit geltenden Emissionsgrenzwerts für die Verhängung von Dieselfahrverboten. Die EU-Kommission solle den Grenzwert für Stickstoffoxid wissenschaftlich überprüfen lassen

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(Bild: Mobil in Deutschland e.V.)

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  • dpa

Der Streit um Stickoxid-Grenzwerte geht in die nächste Runde. In vielen Städten, wie hier in München, droht ein Fahrverbot für ältere Diesel.

(Bild: Mobil in Deutschland e.V.)

Der Deutsche Verkehrsgerichtstag (VGT) bezweifelt die Berechtigung des derzeit geltenden Emissionsgrenzwerts für die Verhängung von Dieselfahrverboten. Die EU-Kommission solle den Wert für Stickstoffoxid (NO2) von 40 Mikrogramm je Kubikmeter Luft wissenschaftlich überprüfen lassen, forderte der Expertenkongress am Freitag (25. Januar 2019) in Goslar.

Weil die jenseits dieses Werts verhängten Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge in Grundrechte eingriffen, dürften Verbote nur auf der Grundlage eines wissenschaftlich fundierten Grenzwerts als letztes Mittel angeordnet werden, heißt es in der Empfehlung. Bereits erlassene Fahrverbote sollten laufend auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden.

Der VGT forderte den Gesetzgeber zudem auf, ein Gesamtkonzept zur Reduzierung aller relevanten Schadstoffe einschließlich Stickstoffdioxid zu entwickeln. Um eine schnellstmögliche Senkung der NO2-Werte zu erreichen, sollte es für ältere Diesel eine Hardware-Nachrüstung geben, an deren Kosten die Hersteller zu beteiligen seien. Der VGT forderte ferner einheitliche Standards für Schadstoff-Messungen. Derzeit können die Messstellen direkt am Fahrbahnrand oder bis maximal 25 Meter davon entfernt aufgebaut werden. (mfz)