EU stärkt Verbraucherrechte beim Online-Shopping

Online-Shopping wird einfacher: Verbraucher in der EU, die online Waren kaufen, haben künftig die gleichen Rechte wie beim Einkauf im Geschäft.

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Einkaufen im Internet

(Bild: dpa, Jens Büttner)

Lesezeit: 2 Min.

Verbraucher in der gesamten EU haben beim Online-Einkauf künftig die gleichen Rechte wie im stationären Handel. Unterhändler des Europaparlaments, der EU-Staaten und der EU-Kommission einigten sich am gestrigen Dienstag auf neue Regeln, die es sowohl Kunden als auch Händlern einfacher machen sollen – vor allem bei grenzüberschreitenden Einkäufen. Erstmals haben Verbraucher in der EU einheitliche Rechte bei dem Kauf digitaler Inhalte.

Ansprüche an Händler und Hersteller gelten künftig unabhängig davon, ob Waren online oder im Geschäft erworben wurden. Das stärkt die Rechte der Verbraucher in der EU. Doch nicht nur für die Kunden haben die Neuerungen Vorteile, auch die Situation der Händler verbessert sich. So sollen die Unternehmen von gleichen Wettbewerbsbedingungen und mehr Rechtssicherheit profitieren, erklärte der EU-Parlamentarier Pascal Arimont. "Durch den Abbau rechtlicher Barrieren unterstützen wir insbesondere sehr kleine Unternehmen, damit sie neben Riesen wie Amazon agieren können."

Freuen dürfen sich vor allem aber die Konsumenten: Die neuen Regeln sehen unter anderem vor, dass Händler bei defekten Produkten entweder für gleichwertigen Ersatz sorgen, reparieren oder das Geld zurückzahlen müssen. Dieses Recht haben Verbraucher für mindestens zwei Jahre. Bei digitalen Inhalten, die nicht funktionieren, haben die Anbieter zunächst die Chance, das Problem zu lösen, ehe der Vertrag wieder aufgelöst werden kann.

Gegenstände mit digitalen Komponenten, etwa ein smarter Kühlschrank oder Fernseher, müssen in einem "vernünftigen Zeitraum" auf den neuesten Stand gebracht werden. Das soll die Sicherheit der Geräte gewährleisten. Die Einigung vom Dienstag muss noch förmlich vom Parlament und den EU-Staaten bestätigt werden, ehe sie wenige Wochen später in Kraft treten soll. (Mit Material der dpa) / (dbe)