Qualcomm vs. Apple: Der Kampf geht weiter

Im Münchner Patentstreit rund ums iPhone soll heute eine weitere Entscheidung folgen. Die Modelle 7, 8 und X sind bereits mit einem Verkaufsstopp belegt.

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Qualcomm Patentstreit Apple

iPhone-Hersteller Apple ging gegen Qualcomm mit dem Vorwurf vor, der Chipkonzern verlange zu hohe Gebühren für die Nutzung seiner Patente. Qualcomm sieht wiederum Patente verletzt.

(Bild: dpa, Kiichiro Sato)

Lesezeit: 3 Min.

Bei dem von Qualcomm durchgesetzten Verkaufsverbot für iPhone 7,8 und X in Deutschland muss es nicht bleiben. In München ist heute eine weitere Entscheidung anberaumt, bei der es um ein weiteres Patent geht, mit dem der Chipkonzern gegen Apple punkten könnte – oder auch nicht. Dabei geht es diesmal um die allgemeine Suchfunktion auf dem iPhone, Spotlight genannt, die nach Qualcomms Ansicht auf einem Patent des Unternehmens beruht. Apple bestreitet eine Patentverletzung.

Im Dezember hatte das Gericht Apple bereits den Verkauf besagter iPhone-Modellreihen in seinen deutschen Filialen verboten und Qualcomm Schadenersatz wegen Patentverletzung zugesprochen. Damals ging es um eine Qualcomm-Technik, die den Stromverbrauch des Smartphones besser anpasst und so die Akkulaufzeit verlängert. Apple legte gegen das Urteil Rechtsmittel ein; Qualcomm brachte über eine Milliarde Euro an Pfandmitteln auf, um das Verkaufsverbot dennoch durchzusetzen.

Das Münchner Landgericht verhandelt seit einem Jahr über den Patentstreit zwischen Apple und Qualcomm. Die beiden US-Konzerne prozessieren auch in den USA, China und Großbritannien gegeneinander. Apple warf Qualcomm zu teure Lizenzgebühren vor und rüstet inzwischen viele Smartphones mit Intel-Chips aus. Qualcomm verklagte Apple vor vielen Gerichten – in Deutschland nicht nur in München, sondern auch in Mannheim – wegen Patentverletzung. In Mannheim setzte sich zuletzt Apple durch.

Mit der Suchfunktion Spotlight auf dem iPhone erhält der Benutzer schon beim Eintippen der ersten Buchstaben Vorschläge für mögliche Suchwörter in seinen Kontakten, Mails, Musiktiteln oder Apps. Bei einem anderen, ebenfalls dem Landgericht vorgelegten Patent geht es darum, dass der Benutzer des Handys sich bei der Suche nach einem Kontakt nicht vorab entscheiden muss, ob er telefonieren oder eine Mitteilung schicken will, sondern erst später den Kommunikationsweg festlegt – ob per Anruf, SMS oder via E-Mail. Auch hier will Qualcomm passende Patentrechte im Portfolio haben und sieht sie von Apple verletzt.

Apple hatte von 2011 bis 2016 fast ausschließlich Kommunikationschips von Qualcomm in seine iPhone-Modelle eingebaut. Inzwischen verwendet Apple in seine neuen Modelle LTE-Chips von Intel. Die Hauptprozessoren im iPhone entwirft Apple auf ARM-Basis selbst und lässt sie dann vom Fertiger TSMC (und zuvor auch Samsung) bauen.

Im parallel laufenden Prozess gegen Qualcomm, den die US-Handelskommission FTC angestrengt hat, wurde unter anderem bekannt, dass Apple eine Anreizzahlung von Qualcomm verlangt haben soll; gleichzeitig weigert sich Qualcomm laut Angaben von Apples COO Jeff Williams seit Beginn des Lizenzstreits, überhaupt noch Funkchips zu liefern. (mit Material von dpa) / (bsc)