EuGH-Generalanwalt hat keine Einwände gegen deutsche Pkw-Maut

Wenn sich der EuGH – wie in den meisten Fällen – an den Antrag des Generalanwalts hält, hat Österreichs Klage gegen die Maut keine Chance.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 384 Kommentare lesen
PKW-Maut
Lesezeit: 1 Min.

Nils Wahl, Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH), hat gegen die in Deutschland geplante Pkw-Maut nichts einzuwenden. Die damit einhergehende Entlastung deutscher Fahrzeugbesitzer bei der Kfz-Steuer "stelle keine Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit dar", schreibt Wahl in seinem Schlussantrag.

Österreich hatte geklagt, weil die Infrastrukturabgabe genannte Pkw-Maut ausländische Fahrer diskriminiere, denn inländische Autobesitzer würden über die Kfz-Steuer voll für die Maut entlastet. Die EU-Kommission hatte 2016 nach langem Ringen grünes Licht für die deutsche Maut gegeben, Österreich zog daraufhin selbst vor Gericht. Der Generalanwalt schlägt dem Gerichtshof nun vor, die Klage abzuweisen.

Wahl schildert in seinem Schlussantrag, die deutschen Behörden hätten überzeugend dargelegt, dass die bisher hauptsächlich von den Steuerzahlern getragenen Kosten der Autobahnen gleichmäßig auf alle Nutzer aufgeteilt werden müssten – einschließlich ausländischer Autofahrer. Deutsche Fahrzeughalter würden einer "unverhältnismäßig hohen Besteuerung" unterworfen, wenn sie die Maut und dazu die Kraftfahrzeugsteuer zahlten.

Die Pkw-Maut soll im Herbst 2020 eingeführt werden. Autofahrer müssen dann für die Benutzung der Autobahnen Vignetten kaufen. Ein Urteil in dem Verfahren wird in einigen Wochen erwartet. Der Gerichtshof ist zwar nicht an die Schlussanträge der Generalanwälte gebunden, folgt diesen aber in vielen Fällen. (anw)