Pkw-Maut diskriminiert nicht, findet EuGH-Gutachter

Die deutsche Pkw-Maut hat in Europa eine weitere Hürde genommen. Ein Gutachter am EuGH erklärte sie für rechtens. Fahrzeughalter würden nicht aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit diskriminiert, sagte der EuGH-Generalanwalt, Nils Wahl

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Andreas Scheuer

(Bild: CSU)

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  • dpa

„Die Maut-Maulerei der Österreicher muss jetzt endlich ein Ende haben“, meint Bundesverkehrsminister Scheuer.

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Die deutsche Pkw-Maut hat in Europa eine weitere Hürde genommen. Ein Gutachter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) erklärte sie am Mittwoch (6. Februar 2019) für rechtens (Rechtssache C-591/17). Fahrzeughalter würden nicht aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit diskriminiert, sagte der EuGH-Generalanwalt, Nils Wahl, in Luxemburg. Er empfahl den obersten EU-Richtern daher, die Klage Österreichs gegen die Pläne der Bundesregierung abzulehnen. Das Gutachten ist allerdings nicht verbindlich, ein abschließendes Urteil in der Sache dürfte in den kommenden Monaten fallen.

Der EuGH-Gutachter argumentierte nun, die Klage Österreichs beruhe auf einem grundlegenden Missverständnis des Begriffs Diskriminierung. Zwar seien Halter inländischer Fahrzeuge hauptsächlich deutsche Staatsbürger, während Fahrer ausländischer Fahrzeuge überwiegend Staatsangehörige eines anderen EU-Staats seien. Letztere seien jedoch niemals verpflichtet, deutsche Kraftfahrzeugsteuer zu zahlen. Zudem könnten sie sich, im Gegensatz zu deutschen Haltern, für eine Kurzzeitmaut entscheiden und somit weniger zahlen.

Österreich hatte hingegen argumentiert, die sogenannte Infrastrukturabgabe diskriminiere ausländische Fahrzeugbesitzer verbotenerweise, weil inländische Autobesitzer über die Kfz-Steuer voll für die Maut entlastet werden. Die Alpenrepublik wird bei der Klage von den Niederlanden unterstützt. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) reagierte erleichtert auf die Einschätzung. „Die Maut ist europarechtskonform“, sagte er. Die Einschätzung des Gutachters sei ein nächster wichtiger Schritt, um das Maut-System im Oktober 2020 zum Laufen zu bringen. CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Die Maut-Maulerei der Österreicher muss jetzt endlich ein Ende haben.“

Österreichs Verkehrsminister Norbert Hofer (FPÖ) kündigte an, ein ähnliches Modell für die Alpenrepublik zu prüfen, sollte die Klage Österreichs gegen die deutsche Pkw-Maut vor dem EuGH scheitern. In Österreich besteht auf allen Autobahnen und Schnellstraßen für alle Verkehrsteilnehmer eine Mautpflicht. Die Maut wird von Autofahrern durch den Kauf einer Vignette entrichtet, für manche Autobahnabschnitte gibt es zudem eine streckenbezogene Abgabe. Die Vignette muss für mindestens zehn Tage gekauft werden. Eine Jahresvignette kostet knapp 90 Euro.

Die deutsche Pkw-Maut soll auf Bundesstraßen und Autobahnen kassiert werden. Sie ist ein Prestigeprojekt der CSU in der großen Koalition. Inländische Autofahrer sollen im Gegenzug für Mautzahlungen durch eine geringere Kfz-Steuer komplett entlastet werden. Fahrer aus dem Ausland sollen nur für Autobahnen zahlen. Nach Abzug der Kosten soll die Maut gut 500 Millionen Euro im Jahr für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur einbringen.

Eine Vignette, also eine Marke zum Aufkleben, soll es nicht geben. Stattdessen sollen alle Mautzahler über das Nummernschild ihres Autos zu erkennen sein. Alle inländischen Autobesitzer müssen eine Jahresmaut zahlen, die vom Konto abgebucht wird. Im Schnitt soll sie 67 Euro kosten, maximal 130 Euro. Inländer sollen für Mautzahlungen durch eine geringere Kfz-Steuer komplett wieder entlastet werden. Bei Autos mit der Abgasnorm Euro 6 soll die Steuer sogar stärker sinken als der Mautbetrag. Für Autobesitzer aus dem Ausland soll es neben einer genauso berechneten Jahresmaut auch zwei Kurzzeittarife für die Dauer von zehn Tagen oder zwei Monaten geben. (mfz)