Volkszählung: Bundesverfassungsgericht lässt Test mit echten Daten vorerst zu

Karlsruhe hat einen Eilantrag abgelehnt, mit dem Bürgerrechtler eine Probe für den Zensus 2021 mit Klarnamen stoppen wollten. Nun soll eine Klage folgen.

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Volkszählung: Bundesverfassungsgericht lässt Test mit echten Daten vorerst zu

(Bild: zensus2021.de)

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Das Bundesverfassungsgericht sieht keinen schwerwiegenden Grund, einen Mitte Januar angelaufenen Test für die 2021 anstehende Volkszählung unverzüglich zu stoppen. Einen Eilantrag haben die Karlsruher Richter mit einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss zurückgewiesen.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) wollte verhindern, dass für den reinen Probebetrieb die Meldedaten aller Bundesbürger mit Klarnamen an einer zentralen Stelle beim Statistischen Bundesamt zusammengeführt werden.

Die 2. Kammer des Ersten Senats des Gerichts wägt in ihrer Entscheidung (Az.: 1 BvQ 4/19) die Folgen eines Abbruch des Verfahrens ab. Sie meint, die Nachteile, die durch die testweise Übermittlung der Daten eintreten, wögen weniger schwer als der Schutz der Absicht des Gesetzgebers, den Zensus 2021 gut vorzubereiten.

Deutschland sei verpflichtet, der EU-Kommission statistische Daten für eine geplante Volkszählung zu übermitteln, meint das Gericht. Nach Paragraf 9a des Zensusvorbereitungsgesetzes müssen vom 14. Januar an die nicht anonymisierten Meldedaten aller bei den Ämtern eingetragener Personen zentral erfasst, zwei Jahre lang gespeichert und in diesem Zeitraum verarbeitet werden. Zu den übermittelten 46 Angaben zählen neben Name und Wohnanschrift, Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Familienstand etwa auch die Zugehörigkeit zu Religionsgemeinschaften.

Die Daten dürfen laut dem Gesetz verwendet werden, um die Übermittlungswege und die Qualität der Informationen zu prüfen. Zudem können sie herangezogen werden, um Software für den Zensus weiterzuentwickeln. Das Bundesverfassungsgericht konnte nun "in der Kürze der Zeit" nicht abschließend klären, ob für den Testdurchlauf nicht auch geringere Datenmengen oder eine begrenztere Speicherung ausreichend gewesen wäre. Es stehe den Antragstellern offen, Verfassungsbeschwerde zu erheben. Dann bliebe die Gelegenheit, die offenen Fragen zu beantworten. Sollte die Klage erfolgreich sein, sei der Schaden für die betroffenen Bundesbürger "angesichts der eng begrenzten Verwendungszwecke und der strengen Vorgaben der Geheimhaltung" der Meldedaten überschaubar.

Das Argument des Bundesinnenministeriums, für den Test seien auch Klarnamen erforderlich, um die Qualität der Merkmale und der Programme effektiv überprüfen zu können, halten die Richter für zumindest "nicht unplausibel". Die GFF hat trotzdem bereits angekündigt, eine Verfassungsbeschwerde gegen Datentransfer einlegen zu wollen. Die GFF plant, dabei wieder mit den Aktivisten vom Arbeitskreis Zensus zu kooperieren.

"Es ist sehr bedauerlich, dass das Bundesverfassungsgericht unsere Einschätzung des erheblichen Risikos nicht teilt, dass sich Angreifer Zugang zu diesem gigantischen Datenschatz verschaffen", erklärte GFF-Generalsekretär Malte Spitz. Nach Ansicht des Grünen, der zu den Antragstellern gehörte, habe die Kammer aber "fast schon um die Gelegenheit einer späteren Prüfung gebeten". Die Klage hält auch der GFF-Vorsitzende Ulf Buermeyer vor allem angesichts der vorgesehenen zweijährigen Vorratsspeicherung der Meldedaten für nötig.

Das Innenministerium hatte trotz des Eilantrags den Probebetrieb nicht unterbrochen. Schon nach wenigen Tagen hatten 6000 der 11.000 Meldebehörden die begehrten Daten übermittelt, berichtete Netzpolitik.org vor Kurzem. Mittlerweile dürften alle Daten beim Statistischen Bundesamt eingetroffen sein. (anw)