Saisonkennzeichen: Geltungsdauer muss exakt eingehalten werden

Rund 1,6 Millionen Motorradfahrer, Caravaner, Cabrio- oder Oldtimer-Eigner nutzen die Möglichkeit der automatischen An- und Abmeldung des Fahrzeugs. Doch Fahrten außerhalb des Geltungszeitraums können teuer werden

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Köln, 30. Oktober 2008 – Insgesamt rund 1,6 Millionen Motorradfahrer, Camper, oder Eigner von Cabrios oder Oldtimern nutzen laut TÜV Rheinland inzwischen die Möglichkeit der automatischen An- und Abmeldung des Fahrzeugs für einen bestimmten Zeitraum und sparen so Kfz-Steuer und Versicherungsbeiträge. Auf dem Nummernschild ist rechts die Geltungsdauer eingeprägt – zum Beispiel 04-10 (April bis Oktober).

"Außerhalb dieser Zeit dürfen Fahrzeuge nur auf privaten Grundstücken, nicht jedoch auf öffentlichen Straßen oder im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden", erklärt Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte des TÜV Rheinland. Bei einer Zuwiderhandlung riskiert man ein kostenpflichtiges Abschleppen, ein Bußgeld sowie einen Punkt in Flensburg. Eine unerlaubte Spritztour außerhalb des Geltungszeitraums schlägt gleich mit mehreren Punkten und entsprechendem Bußgeld zu Buche. Bei Unfällen drohen außerdem straf-, haftungs- und versicherungsrechtliche Konsequenzen. Probefahrten oder Werkstattbesuche sind nur mit einem Kurzzeitkennzeichen oder roten Nummernschildern möglich.

Saisonkennzeichen: Geltungsdauer muss exakt eingehalten werden (1 Bilder)

Saisonkennzeichen: Auf dem Nummernschild ist rechts die Geltungsdauer eingeprägt

Die gesetzlich vorgeschriebenen Haupt- und Abgasuntersuchungen (HU/AU) sollten nach Möglichkeit nicht in den Zeitraum der Winterpause fallen. Ansonsten müssen sie während des ersten Monats der nächsten Zulassungsperiode nachgeholt werden. Der Zulassungszeitraum muss mindestens zwei und darf höchstens elf Monaten im Jahr betragen. Eine Aufteilung des Gültigkeitszeitraums, beispielsweise vier Monate im Winter und weitere zwei im Sommer, ist laut TÜV Rheinland nicht möglich. (imp)