Italien: Apple muss vor iPhone-Leistungsdrossel warnen

Eine Funktion, mit der bei Geräten mit alten Akkus die Systemgeschwindigkeit reduziert wird, muss künftig auf Apple.it prominent erwähnt werden.

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iPhone-SE-Akkutausch

Akkutausch – hier beim iPhone SE.

(Bild: iFixIt)

Lesezeit: 2 Min.

Wenn die Batterie eines iPhones zu von der Ladeleistung her zu schwachbrüstig wird, greift eine – mittlerweile abdrehbare – Funktion, die die Systemgeschwindigkeit reduziert, um unerwünschte Geräteabschaltungen zu verhindern. Apples umstrittene iPhone-Leistungsdrossel hat im italienischen Markt nun ein Nachspiel: Der Konzern muss seine Kunden prominent auf das Feature aufmerksam machen.

Wer Apple.it besucht, findet den Hinweis direkt auf der Heimseite unter den Bilderkacheln. In einem dunkelgrauen Text auf hellgrauem Untergrund heißt es, Apple und mehrere seiner Tochter hätten mit iOS 10 und den folgenden Updates den Geräten iPhone 6, 6 Plus, 6s und 6s Plus eine Funktion gegeben, mit denen die Leistung eingeschränkt werde, ohne die Kundschaft informiert zu haben, zudem habe es keine Angebot gegeben, die "Originalfunktionalität des Geräts" wieder herzustellen. Der Text stammt von der italienischen Wettbewerbsbehörde Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM) und nennt verschiedene Artikel eines legislativen Erlasses, gegen die Apple verstoßen haben soll.

Mittlerweile hat Apple an seiner Leistungsdrossel diverse Änderungen vorgenommen. Mit iOS 11.3, das im Frühjahr 2018 erschienen war, ist ein Monitoring des Akkuzustands durch den Nutzer sowie ein Abschalten der Leistungsdrossel möglich. Zudem hatte Apple einen verbilligten Akkutausch offeriert, der mittlerweile allerdings wieder teurer geworden ist.

Im Oktober hatte die italienische Wettbewerbsbehörde gegen Apple und Samsung eine Millionenstrafe verhängt. Die per Software-Update eingeführte Leistungsdrosselung bestimmter iPhones und Samsung-Smartphones – bei den Südkoreanern soll es das Galaxy Note 4 gewesen sein – werde in Italien als unlauterer Wettbewerb gewertet, hieß es; Apple und Samsung hätten damit gegen Verbraucherrechte verstoßen. Beide Konzerne müssen deswegen jeweils eine Strafe in Höhe von 5 Millionen Euro zahlen und auf ihrer Webseite auf die Entscheidung der Behörde verweisen – dies ist mit Apples Hinweis auf Apple.it nun geschehen. (bsc)