Ärger mit Amazon-Paketen: Kunden erhalten nicht bestellte Waren

Nichts bestellt und doch beliefert: Amazon-Pakete an Kunden in Deutschland sorgen für Verwirrung.

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Amazon

(Bild: dpa, Christoph Schmidt)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Robin Brand
  • mit Material der dpa

Immer wieder sorgen Pakete, die offenbar über Amazons Handelsplattform verschickt, aber nie bestellt wurden, für Verwirrung bei den Adressaten. So erhielt ein Mann in Düsseldorf ein nagelneues Huawei-Smartphone zugeschickt – ohne Lieferschein, ohne Rechnung, ohne Abbuchung. Andere Kunden sollen unverlangt und kostenlos ein Fernglas, eine Kamera, eine Mausefalle und Sexspielzeug bekommen haben, teilt die Verbraucherzentrale NRW mit. Die Pakete dürfen die Kunden behalten, die Klage eines Kunden gegen die Belieferung hat das Amtsgericht Solingen dagegen abgewiesen.

"Die Pakete kommen nicht von Amazon selbst", erklären die Verbraucherschützer. Sie vermuten, dass Händler auf Amazons Marketplace-Plattform auf diese Weise den Algorithmus manipulieren wollen, der die Anzeige der Produkte in den Suchergebnissen auf Amazon bestimmt. Eine andere mögliche Erklärung ist, dass die Händler Accounts mit irgendwelchen Adressen anlegen und mit diesen eigene Produkte bestellen, um sich dann selbst gute Bewertungen geben zu können.

Amazon bestätigt das nicht, spricht aber von Verstößen und will dagegen vorgehen. "Wir gehen jedem Hinweis von Kunden nach, die unaufgefordert ein Paket erhalten haben, da dies gegen unsere Richtlinien verstößt", teilt der Online-Riese mit. "Verkäufer, die gegen unsere Richtlinien verstoßen, werden gesperrt, die Zahlungen werden zurückgehalten und wir leiten entsprechende rechtliche Schritte ein." Die betreffenden Händler hätten weder Namen noch Adressen oder Kontodaten von Amazon erhalten.

Die gute Nachricht: "Wer unverlangt Pakete von Händlern erhält, muss sie nicht aufbewahren", erklärt die Verbraucherzentrale. Die Empfänger könnten sie einfach benutzen oder wegwerfen. "Auch eine beiliegende Rechnung muss selbstverständlich nicht bezahlt werden." Ein Anspruch darauf, dass Amazon die Lieferungen verhindert, haben Kunden dagegen nicht. Die entsprechende Klage eines Kunden hatte das Amtsgericht Solingen abgewiesen. Es sah keinen Grund für eine einstweilige Verfügung gegen Amazon. Der Kläger will laut WDR in Berufung gehen. (rbr)