Hardware-Nachrüstung: Verzögerte Genehmigung

Für die geplanten Hardware-Nachrüstungen von Dieselautos in Deutschland gibt es weiter keine Genehmigungen. Zwar wurden vier Anträge gestellt, die zur Erteilung einer Genehmigung erforderlichen Unterlagen sind beim KBA aber bisher nicht eingereicht worden

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(Bild: Pillau)

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  • dpa

Für jede Motorenfamilie muss ein eigener Antrag gestellt werden.

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Für die geplanten Hardware-Nachrüstungen von Dieselautos in Deutschland gibt es weiter keine Genehmigungen. Zwar wurden vier Anträge gestellt, die zur Erteilung einer Genehmigung erforderlichen Unterlagen sind beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) aber bisher nicht eingereicht worden. Das geht aus einer Antwort des Verkehrsministeriums auf eine Anfrage der Grünen hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Das KBA habe insgesamt sechs „Grundgenehmigungen“ für Systeme erteilt, die den Stickoxid-Ausstoß verringern – aber für Busse im Öffentlichen Personennahverkehr. Ein weiterer Nachtrag befinde sich derzeit in Bearbeitung. Zu Pkw heißt es: Wenn die vollständigen Genehmigungsanträge vorlägen, erteile das KBA in der Regel innerhalb von zwei Wochen die Genehmigung.

Grünen-Fraktionsvize Oliver Krischer sagte, es gebe noch keine Genehmigungen, weil die entsprechende Verordnung noch nicht im Gesetzblatt stehe. Deswegen gebe es auch noch kein Antragsformular, das die Zulieferer ausfüllen könnten. „Es hat den Eindruck, dass das Verkehrsministerium bewusst den Prozess verschleppt. Die Autohersteller haben Angst bekommen, dass es jetzt zu schnell mit den Hardware-Nachrüstungen gehen könnte und sie größere Beträge ausgeben müssen. Dieses Spar-Interesse wird offenbar vom Verkehrsminister Scheuer bedient“, so Krischer.

Der Nachrüstanbieter Baumot hatte vor kurzem erklärt, eine erste allgemeine Betriebserlaubnis beim KBA beantragt zu haben. Der Antrag gelte für die Nachrüstung bestimmter Daimler-Fahrzeuge. Für jede Motorenfamilie muss ein eigener Antrag gestellt werden.

Das Bundesverkehrsministerium hatte Ende Dezember 2018 technische Vorschriften für die Hardware-Nachrüstungen vorgelegt. Die Umrüstungen am Motor sind Teil eines Maßnahmenpakets der Regierung für bessere Luft. Die Bundesregierung will zudem mit einer Gesetzesänderung festschreiben, dass Diesel-Fahrzeuge von Fahrverboten ausgenommen werden sollen, wenn sie im Alltag weniger als 270 Milligramm Stickstoffdioxid pro Kilometer ausstoßen. (mfz)