Zur sicheren Verwahrung

TÜV fordert Treuhänder von Daten

Viele Autos erfassen inzwischen ungefragt Daten. Die Menge dieser teilweise sensiblen Daten wird tendenziell zunehmen. Bislang haben allein die Autohersteller darauf Zugriff. Prüfgesellschaften wie die TÜV und Dekra schlagen nun vor, einen unabhängigen Datentreuhänder aufzubauen

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Joachim Bühler 4 Bilder

(Bild: TÜV)

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  • dpa
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Viele Autos erfassen inzwischen ungefragt Daten. Die Menge dieser teilweise sensiblen Informationen wird tendenziell zunehmen, beispielsweise über Unfälle mit autonom fahrenden Autos. Bislang haben allein die Autohersteller darauf Zugriff. Prüfgesellschaften wie die TÜV-Organisationen und Dekra schlagen nun vor, einen unabhängigen Datentreuhänder aufzubauen. Ein hochgradig geschütztes „TrustCenter“ im staatlichen Auftrag solle Prüfern einen direkten Zugang zu sicherheits- und umweltrelevanten Daten und Diagnosefunktionen in den Fahrzeugen ermöglichen. Die Fahrzeugnutzer würden dabei die volle Hoheit über die Übermittlung und Verwendung ihrer Daten behalten, heißt es in einem Papier der Prüforganisationen. Mit der Instanz eines Treuhänders würde verhindert werden, dass die Hersteller allein über den Zugriff zum Beispiel auf Unfalldaten moderner vernetzter Fahrzeuge entscheiden.

Neutral und datenschutzkonform

„Wir wollen sicherstellen, dass der Zugriff auf die Daten des Fahrzeugnutzers neutral und datenschutzkonform erfolgt“, sagte der Geschäftsführer des Verbandes der TÜV, Joachim Bühler, der dpa. „Sicherheits- und umweltrelevante Daten sollten künftig auf einen neutralen Server geladen und dort für entsprechende Checks genutzt werden.“ Dabei gehe es zum Beispiel auch darum, ob die richtige Software für die Abgasreinigung aufgespielt sei oder ob die Bremsen einwandfrei funktionieren. „Es geht nicht um Daten über zu schnelles Fahren und es geht auch nicht um Bewegungsprofile. Der Autobesitzer muss der Nutzung der Daten zustimmen.“

Daten-Treuhänder müssten klare gesetzliche Vorgaben für die Speicherung und Verarbeitung von Fahrzeugdaten erfüllen. Hierfür kommen von Fahrzeugherstellern unabhängige Organisationen infrage, die kein Interesse an einer kommerziellen Verwertung der Daten hätten, so Bühler. Nur berechtigte Dritte sollten Zugriff auf die Daten, also zum Beispiel Polizei und Staatsanwaltschaft im Rahmen von Ermittlungen oder Versicherungen bei Unfällen haben. „Die Daten werden quasi wie in einem Tresor verwahrt und nur für bestimmte gesetzlich geregelte Zwecke verwendet.“ Die Prüfgesellschaften benötigten ungefilterte Daten, weil sie bei der Hauptuntersuchung im gesetzlichen Auftrag die Sicherheit der Fahrzeuge überprüften. „Die Hauptuntersuchung wird in Zukunft sehr stark von Software und digitalen Daten abhängig sein.“

Herausforderung autonomes Auto

Die ersten autonom fahrenden Serienautos erwartet Bühler bereits in einigen Jahren. Daher besteht aus seiner Sicht dringender Handlungsbedarf. Es gebe die gesetzliche Vorgabe, dass Autos mit hoch- oder vollautomatisierten Fahrfunktionen der Stufe 3 nur dann in den Verkehr gebracht werden dürfen, wenn bestimmte Daten erfasst und gespeichert werden. „Damit kann bei Haftungsfragen festgestellt werden, ob das automatisierte System oder ein Mensch gefahren ist. Und genau für diesen Anwendungsfall brauchen wir neutrale Daten-Treuhänder.“