EU-Copyright-Reform: Artikel 13 ohne Upload-Filter? Datenschutzbeauftragter will Erklärung
Der Bundesdatenschutzbeauftragte will von der EU wissen, wie Artikel 13 der EU-Urheberrechtsreform sinnvoll ohne Upload-Filter umgesetzt werden soll.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit will von der EU wissen, wie Artikel 13 der geplanten Copyright-Reform ohne Upload-Filter sinnvoll umgesetzt werden soll. Ulrich Kelber ist wie andere Kritiker des Vorhaben der Überzeugung, "auch wenn Uploadfilter nicht explizit im Gesetzentwurf gefordert werden, wird es in der praktischen Anwendung auf sie hinauslaufen". Das erklärte er in einer Pressemitteilung anlässlich der Zustimmung des federführenden Rechtsausschuss des EU-Parlaments zu der Reform.
Warnung vor Oligopol der Filter-Anbieter
Kelber erklärt nun, dass gerade kleine Plattform- und Diensteanbieter gar nicht die Möglichkeit haben werden, mit allen möglichen Rechteinhabern Lizenzverträge abzuschließen, um das widerrechtliche Hochladen von urheberrechtlich geschützten Materialien von vornherein zu verhindern. Eigene Upload-Filter würden sie ebenfalls nicht programmieren können. Deswegen würden sie am Ende auf Angebote großer IT-Konzerne zurückgreifen, die solche Algorithmen bereits im Angebot haben: "Letztendlich entstünde so ein Oligopol weniger Anbieter von Filtertechniken, über die dann mehr oder weniger der gesamte Internetverkehr relevanter Plattformen und Dienste läuft", warnt er.
Die Pläne bergen deshalb die Gefahr, dass als Nebeneffekt eine noch größere Konzentration von Daten bei einigen wenigen Anbietern gefördert werden würde. dabei sollte der Fokus eigentlich auf dem Gegenteil liegen. Um dieses Szenario abzuwenden, müssten konkrete Schritte unternommen werden, fordert Kelber weiter: "Wenn die EU der Auffassung ist, dass Plattformbetreiber auch ohne Uploadfilter ihrer neuen Verantwortung sinnvoll nachkommen können, muss sie dies klar darlegen." Er sei deswegen auf die Handlungsempfehlung der Kommission gespannt. Sollte die Umsetzung ohne Upload-Filter nicht möglich sein, müssten die Pläne aus datenschutzrechtlicher Sicht nochmal überarbeitet werden. In der c't hatte Kelper Upload-Filter bereits als Schnapsidee bezeichnet.
Online-Plattformen haften kĂĽnftig mit wenigen Ausnahmen fĂĽr Urheberrechtsverletzungen der Nutzer. Kritiker beklagen einen Angriff auf das freie Netz.
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Nur noch Entscheidung im Parlament
Am gestrigen Dienstag hatte der federführende Rechtsausschuss des EU-Parlaments ohne weitere Aussprache mit breiter Mehrheit für den heftig umkämpften Entwurf der Copyright-Reform gestimmt. Es steht also nur noch die finale Entscheidung im Plenum des Europaparlaments aus. Laut dem besonders umstrittenen Artikel 13 des Textes sollen Betreiber von Plattformen künftig für unautorisierte Veröffentlichungen urheberrechtlich geschützter Werke haften. Als Schutz könnten sie Lizenzverträge abschließen. Aber um überhaupt keine geschützten Werke verfügbar zu machen, würden sie um Upload-Filter nicht herumkommen, meinen Kritiker. (mho)