Bundesdatenschützer: Vorratsdatenspeicherung endgültig begraben

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber appelliert an die Politik, das bestehende Gesetz zum Protokollieren von Nutzerspuren zurückzunehmen.

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Bundesdatenschützer: Vorratsdatenspeicherung endgültig begraben

Ulrich Kelber

(Bild: c't)

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Das Bundesverfassungsgericht will in diesem Jahr darüber entscheiden, ob das hiesige Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Geht es nach dem Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber, sollte der Gesetzgeber aber nicht auf die Entscheidung der Karlsruher Richter warten, sondern die seit Jahren umkämpften Vorschriften schon vorher einstampfen.

"Die anlasslose Erhebung und Speicherung von Daten ist nicht mit den Grundrechten vereinbar", erklärte der SPD-Politiker gegenüber dem Handelsblatt. "Politik und die Sicherheitsbehörden sollten sich deshalb von der Idee der Vorratsdatenspeicherung endgültig verabschieden." Kelber begründet seinen Appell mit den "klaren" einschlägigen Entscheidungen insbesondere des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).

2011 hatte sich der Informatiker gegen einen Beschluss der SPD für die verdachtsunabhängige monatelange Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen und zuvor auch den ersten einschlägigen Gesetzentwurf im Bundestag abgelehnt. Vier Jahre später stimmte er als Justizstaatssekretär im Parlament aber unter Bauchschmerzen mit der großen Koalition dafür, eine solche verdachtsunabhängige Protokollierung von Nutzerspuren mit verkürzten Speicherfristen wieder einzuführen. Gegen die Initiative sind zahlreiche Beschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig.

"2015, beim zweiten Anlauf, hatte ich als Staatssekretär die Wahl zwischen grundsätzlicher Ablehnung oder Teilnahme an den Verhandlungen, in denen ich Verbesserungen in der Sache durchsetzen konnte, aber dann eben auch zustimmen musste", erläuterte der frühere Volksvertreter seinen Zickzackkurs. "Ich habe mich für diese Variante entschieden, ohne meine grundsätzliche Ablehnung aufzugeben."

Verbände der Digitalwirtschaft wie der Bitkom oder der eco fordern ebenfalls eine politische Grundsatzentscheidung, "mit der einer anlasslosen Speicherung von Nutzerdaten ein für alle Mal eine Absage erteilt" und die laufende "Hängepartie" für die Unternehmen beendet werde. Der Innenexperte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Mathias Middelberg, hat die Appelle zurückgewiesen. Der Christdemokrat verweist auf "das dringende Bedürfnis unserer Sicherheitsbehörden", Verbindungs- und Standortdaten "zur Aufklärung von Terrorismus und schwersten Verbrechen nutzen zu können".

Middelberg verwies zudem auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2010, wonach Speichervorschriften unter engen Voraussetzungen "sehr wohl möglich sind". Zu Recht werde die Diskussion über das Instrument daher sowohl auf europäischer Ebene als auch in Deutschland weitergeführt. Vor Kurzem hatte aber sogar die bayerische Regierung als eigentliche Befürworterin der Maßnahme massive Bedenken vorgebracht, ob das deutsche einschlägige Gesetz mit der EuGH-Rechtsprechung vereinbar ist.

Deutsche Verwaltungsgerichte haben klagende Telekommunikationsfirmen bereits im Lichte zweier Urteile aus Luxemburg wiederholt von der Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung entbunden. Die Bundesnetzagentur hat die Auflagen daher ausgesetzt, prinzipiell gelten sie aber weiterhin. (olb)