Kritik: Geplante EU-Whistleblower-Richtlinie birgt hohe Risiken für Hinweisgeber

Der geplante Entwurf für eine Whistleblower-Richtlinie der EU birgt Nachteile für Whistleblower und stößt auf Widerstand.

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Whistleblower

(Bild: CarpathianPrince, Shutterstock.com)

Lesezeit: 7 Min.
Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti
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Am Montag treten die Verhandlungen für eine Whistleblower-Richtlinie in der Europäischen Union in die abschließende Phase. Auf einer letzten Verhandlungssitzung sollen dann Vertreter des Europäischen Parlaments, des Rats und der Kommission einen finalen Entwurf verhandeln, der noch vor den europäischen Parlamentswahlen im Mai verabschiedet werden soll. Der aktuelle Entwurf sieht einen dreistufigen Meldeweg vor: Whistleblower in Unternehmen, Behörden und Organisationen müssen demnach zunächst intern Alarm schlagen, bevor sie sich an Bürgerbeauftragte wenden oder Strafanzeige stellen. Erst in einem letzten Schritt sei der Gang an die Öffentlichkeit über Journalisten oder Medien legitim. Wie aus Verhandlungsunterlagen der Bundesregierung, die heise online vorliegen, hervorgeht, entspricht dies der deutschen Position.

In mehreren anderen europäischen Mitgliedstaaten sehen Whistleblower-Gesetze wesentlich freiere und effizientere Regelungen vor. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte schreibt in seiner ständigen Rechtsprechung kein Stufenmodell der internen-externen Meldewege vor. Er überlässt die Entscheidung dem Arbeitnehmer beziehungsweise der Arbeitnehmerin. Das Europäische Parlament folgte dieser Position. In den Trilog-Verhandlungen haben sich aber dem Vernehmen nach nun Kommission und Rat mit dem Stufenmodell gegen das Parlament durchgesetzt.

Annegret Falter, Vorsitzende des Whistleblower Netzwerks, hält den verpflichtenden internen Meldeweg für "eine Perversion der Idee des Whistleblowings und ein Schlag ins Gesicht aller Arbeiternehmer". Der Gesetzgeber nehme damit an, dass Hinweisgeber der jeweiligen Organisationen Schaden zufügen wollten und über kein ausreichendes Urteilsvermögen verfügten, um zu entscheiden, wen sie über Missstände als erstes unterrichten wollen.

Annegret Falter verweist in einem Schreiben an Bundesjustizministerin Katharina Barley auf den Fall des Whistleblowers Joachim Wedler. Er versuchte zunächst intern zweieinhalb Jahre lang darauf hinzuweisen, dass die Toll Collect GmbH seiner Beobachtung nach für den Betrieb des LKW-Maut-Systems zu hohe Betriebskosten beim Bund in Rechnung stellte. Erst dann stellte er eine externe Anzeige bei den Strafverfolgungsbehörden.

Erst nachdem die Ermittlungen eingestellt worden waren, trat er an die Öffentlichkeit: Zeit online und Panorama berichteten über den Fall. Obwohl sich Wedler damit an die Vorgaben des Bundesarbeitsgerichts gehalten hatte, stehe er nun, so Falter, "privat und beruflich vor dem Scherbenhaufen". Eine Kompensation seiner finanziellen und beruflichen Nachteile lehnte die Deutsche Telekom vor kurzem ab.

Handeln Hinweisgeber gemeinnützig? Für Annegret Falter stellt sich hier die Frage: "Wollte Joachim Wedler sein Unternehmen TollCollect schädigen oder vielmehr die Bundesregierung und die SteuerzahlerInnen vor Abrechnungsbetrug schützen?" Der gesetzlich festgezurrte "Vorrang der internen Abhilfe" provoziere solche Schicksale und pervertiere die Idee des Whistleblowings, warnt Whistleblower-Expertin Falter. Mit diesem Meldeweg werde der Erstzugriff der betroffenen Unternehmen und Behörden auf brisante Informationen gesichert und sei "die höchste Hürde für öffentliche Aufklärung".

Aus Sicht des Whistleblower Netzwerks unterstellt der Richtlinienentwurf dem Hinweisgeber niedere Motive, wenn er zunächst auf dem internen Meldeweg besteht. Der Fall des Whistleblower Martin Porwoll zeigt, dass diese Vorgabe kontraproduktiv ist: Porwoll deckte in der Alten Apotheke in Bottrop die systematische Unterdosierung von Krebsmitteln durch seinen Arbeitgeber auf. Diesen hätte er aber nach dem aktuellen Richtlinien-Entwurf über seinen Verdacht informieren müssen. Porwoll schreibt daher an Justizministerin Barley: "Wollte ich, Martin Porwoll, einen ehrbaren Bottroper Apotheker schädigen oder Krebspatientinnen vor Krankheit, Elend und Tod bewahren?"