Briten verlieren nach No-Deal-Brexit .EU-Domains

Wenn Großbritannien unkontrolliert aus der EU austräte, müssten britische Bürger und Firmen Domains mit dem Kürzel EU abgeben. Betroffen sind 340.000 Domains.

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Briten verlieren nach No-Deal-Brexit .EU-Domains
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Insgesamt 340.000 Domains sind in Großbritannien unter der Top-Level-Domain .EU eingetragen. Wenn Großbritannien ohne Abkommen aus der EU austritt, verlieren die Halter aller dieser Domains die Rechte daran. Das berichtet die britische Zeitung The Guardian.

Die .EU-Domains wurden im Jahr 2006 in Konkurrenz zu anderen nicht-staatlichen Domains wie .com eingeführt und sind nur für Bürger und Unternehmen zugelassen, die ihren Sitz in der Europäischen Union haben oder Teil des Europäischen Wirtschaftsraums sind. Der umfasst neben den derzeit 28 EU-Mitgliedsstaaten auch die EFTA-Mitgliedsstaaten Island, Liechtenstein und Norwegen.

Außer Privatpersonen sind in Großbritannien augenscheinlich Hunderttausende Gewerbetreibende betroffen. Die Domains würden eingezogen und wären daraufhin funktionslos, was außer Web-URLs auch E-Mail-Adressen betrifft.

Wenn es Ende März zu einem No-Deal-Brexit komme, hätten Domain-Halter zwei Monate Frist, ihre Adressen zu ändern und ihre Inhalte zu transferieren. Nach Ende Mai könnten die Halter nicht mehr auf entsprechende Web-Adressen oder E-Mails zugreifen. Nach einem Jahr wären die Domains wieder freigegeben und könnten von Bürgern der EU erworben werden.

Die britische Regierung hat die Halter solcher Domains aufgefordert, sich auf diesen Fall vorzubereiten und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Die bekannteste betroffene Adresse dürfte Leave.EU sein, die Webseite zur Austrittskampagne aus dem Jahr 2016.

Die Organisation Leave.EU wurde von Arron Banks gegründet, einem Unterstützer von Ukip (UK Independence Party), der rechtspopulistischen Partei, die die Austrittsbestrebungen vorangetrieben hat. Die Adresse hätte ihre Funktion nach einem No-Deal-Austritt zwar erfüllt und wäre damit obsolet, sie könnte nach Ablauf der Jahresfrist aber von einem EU-Bürger zur freien Verfügung erworben werden.

(akr)