5G: Regulierer skizziert Rahmenbedingungen für lokale Frequenzen

Nach der Auktion der bundesweiten 5G-Frequenzen will die Bundesnetzagentur mit dem Antragsverfahren für lokale Frequenzen im 3,7-GHz-Band beginnen.

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Industrie 4.0

Die Frequenzen sollen die Industrie bei der Digitalisierung unterstützen.

(Bild: dpa, Bernd Weißbrod/Archiv)

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Die Bundesnetzagentur hat am Montag die Rahmenbedingungen für die geplante Vergabe der lokalen 5G-Frequenzen im 3,6-Gigahertz-Band veröffentlicht. Das Spektrum soll in 10-MHz-Blöcken für lokale Anwendungen auf Antrag zugeteilt werden. Die Regulierungsbehörde plant, dass Interessenten ihre Anträge nach Abschluss der anstehenden 5G-Frequenzauktion im zweiten Halbjahr 2019 stellen können.

Neben dem Spektrum, das für landesweite Mobilfunkdienste versteigert werden soll, hat die Bundesnetzagentur auch insgesamt 100 MHz zwischen 3,7 und 3,8 GHz für lokale Anwendungen reserviert. Damit sollen zum Beispiel Industriebetriebe sogenannte 5G-Campus-Netzwerke für ihre Standorte aufbauen und nutzen können.

"Großes Potential für 5G liegt insbesondere auch im industriellen Bereich", erklärte Chefregulierer Jochen Homann. "Wir wollen deswegen Frequenzen zur Verfügung zu stellen, mit denen lokale Netze genau nach dem Bedarf der Unternehmen aufgebaut werden können. Dies ist ein wesentlicher Beitrag auf dem Weg zur Industrie 4.0." Die Betonung liegt dabei auf "lokal" und "Industrie": Öffentliche Mobilfunknetze sollen mit diesen Frequenzen nicht aufgebaut werden dürfen.

Die Frequenzen werden in 10-MHz-Blöcken zugeteilt und stehen nur für TDD-Nutzung zur Verfügung – Sende- und Rückkanal teilen sich die gleiche Trägerfrequenz. Die Nutzungsrechte sind auf zehn Jahre befristet. Die Bundesnetzagentur behält sich vor, erteilte Lizenzen bei Nichtnutzung der Frequenzen zu widerrufen.

Die Frequenzen für landesweite Mobilfunknetze will die Bundesnetzagentur in einer Versteigerung ab dem 19. März vergeben. Gegen die Bedingungen für die Auktion haben jedoch die drei Netzbetreiber, der Newcomer United Internet und der Mobilfunkprovider Freenet Klagen und Eilanträge eingereicht. Sollten sich die Kläger durchsetzen, müsste die Bundesnetzagentur die Bedingungen neu aufsetzen und die Auktion verschieben. (vbr)