Bundesverfassungsschutz soll Befugnis für Online-Durchsuchungen erhalten

Der Bundesverfassungsschutz soll die Möglichkeit erhalten, verdeckte Online-Durchsuchungen und Quellen-TKÜ durchzuführen.

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dpa
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Der Verfassungsschutz soll mutmaßliche Extremisten nach dem Willen von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) künftig noch besser ausspähen können. Einen Entwurf für ein Gesetz zur "Modernisierung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV)" hat sein Ministerium in der vergangenen Woche an die anderen Ressorts der Bundesregierung mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet. Nach den Vorstellungen des Innenministeriums sollen die Mitarbeiter des Bundesamtes eine Lizenz zum Hacken bekommen.

Konkret geht es um die Erlaubnis für "Online-Durchsuchungen", also verdeckten Zugriff auf Computer, Smartphones und anderen IT-Geräte per Trojaner oder vergleichbarer Software. Außerdem soll dem Nachrichtendienst nach Angaben aus dem Innenministerium die Quellen-TKÜ gestattet werden. Diese Art der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) schneidet über auf den Rechner der Zielperson eingeschleuste Software Chats und Sprachnachrichten vor dem Verschlüsseln bzw. nach dem Entschlüsseln ab.

Befürworter des Entwurfs, der sich bereits in den vergangenen Wochen angekündigt hatte, sagen, damit wäre der Inlandsgeheimdienst von seinen Möglichkeiten her bloß wieder auf dem Stand angekommen, auf dem er vor der Erfindung von Internet und Mobilfunk war. Damals genügte es, Festnetztelefone abzuhören. Gegner des Vorschlages befürchten, dass der Einsatz von Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung durch den Verfassungsschutz zu unmäßigen Eingriffen in die Privatsphäre von Bürgern führen könnte. Denn Auftrag des Verfassungsschutzes ist die Gefahrenabwehr. Das bedeutet, dass demjenigen, dessen Computer gehackt würde – anders als bei Ermittlungen der Polizei – keine Straftat zur Last gelegt wird.

Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD heißt es: "Wir sind uns bewusst, dass auch maßvolle und sachgerechte Kompetenzerweiterungen des BfV eine gleichzeitige und entsprechende Ausweitung der parlamentarischen Kontrolle erfordern." (olb)