Startschuss bei der 5G-Auktion: Spektrum für das Netz der Zukunft

Die drei Netzbetreiber und Newcomer 1&1 steigern ab heute um die Frequenzen für die nächste Mobilfunkgeneration 5G mit – Ende offen.

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5G-Frequenzversteigerung gestartet

Startschuss: BNetzA-Chef Jochen Homann (2.v.r.) gibt die Auktion frei.

(Bild: heise online/vowe)

Lesezeit: 5 Min.
Inhaltsverzeichnis

Es geht los: Mit dem Start einer Stoppuhr hat Chefregulierer Jochen Homann am Dienstagmorgen in Mainz die Versteigerung der ersten 5G-Frequenzen eröffnet. Für die zur Aktion gebrachten 41 Frequenzblöcke stehen vier Wettbewerber am Start: Die etablierten Mobilfunknetzbetreiber Telefónica, Telekom und Vodafone sowie erstmals das 1&1-Unternehmen Drillisch. Geboten wird nach demselben Verfahren wie bei den vorherigen Auktionen.

Die 41 Frequenzblöcke setzen sich zusammen aus 12 Paaren zu je 5 MHz im 2-GHz-Spektrum, 18 Blöcke zu 10 MHz und einem zu 20 MHz ab 3,4 GHz und schließlich 10 Blöcke ab 3,6 GHz. Die Blöcke werden abstrakt vergeben und erst später den Bietern gemäß ihrer Anteile zugewiesen. So sollen zusammenhängende Bereiche geschaffen werden. Nur die 20 MHz am unteren Ende des 3,4 GHz-Bandes und 10 MHz am oberen Ende werden konkret vergeben.

Der Ausbau des 5G-Mobilfunks

Das nun für die nächste Mobilfunkgeneration 5G designierte Spektrum im Bereich von 2 GHz wurde zum Teil bereits in vorherigen Auktionen 2000 und 2010 an Netzbetreiber vergeben und ist noch mit Lizenzen bis 2020 und 2025 belegt. Die Mobilfunker bieten also für Frequenzen, die teilweise schon zugeteilt sind und die sie erst ab 2020 oder 2025 (weiter)nutzen können.

Am Technikstandort Mainz der Bundesnetzagentur treten die Bieterteams streng voneinander abgeschirmt an und geben ihre Gebote ab. Das autarke Versteigerungsnetzwerk verbietet eine Kommunikation untereinander; auch Handys sind abzugeben. Den Bietern steht allerdings eine gesicherte Kommunikation mit ihren jeweiligen Konzernzentralen zur Verfügung.

Die Bieter haben vorab bei der Bundesnetzagentur die Frequenzblöcke angemeldet, auf die sie bieten wollen. Für jeden Block gilt ein Mindestgebot zwischen 1,7 und 5 Millionen Euro. Die Summe der Mindestgebote für alle 41 Blöcke beläuft sich auf 104,6 Millionen Euro.

Wieviel Geld die Versteigerung am Ende einbringt, lässt sich seriös nicht abschätzen. 2015 lag die Summe der Höchstgebote bei knapp 5,1 Milliarden und 2010 waren es knapp 4,4 Milliarden. Bei der Auktion der UMTS-Frequenzen im Jahr 2000 kamen umgerechnet über 50 Milliarden Euro fürs Staatssäckel zusammen.

Homann stellte dazu am Montag in Mainz noch einmal klar, dass seiner Behörde nicht an einer möglichst hohen Versteigerungssumme liegt. Die Einnahmen aus der Auktion sollen in das 12 Milliarden schwere Investitionspaket für den Breitband- und Mobilfunkausbau fließen und damit der Netzversorgung zugutekommen.

Proteste gegen 5G vor dem Gebäude der Bundesnetzagentur in Mainz.

(Bild: heise online/vowe)

Geboten wird in Auktionsrunden, die jeweils maximal eine Stunde dauern. Nach jeder Runde gibt der Auktionator die abgegebenen Gebote bekannt und veröffentlicht die Ergebnisse auf der Website der Bundesnetzagentur. Die Auktion endet, wenn in einer Runde keiner der Wettbewerber mehr bietet. Geboten wird montags bis freitags ab 8:00 Uhr, die letzte Runde des Tages beginnt spätestens um 17:30 Uhr. Wie viele Auktionsrunden es geben wird, lässt sich ebenfalls kaum abschätzen. Die Versteigerung 2015 endete nach drei Wochen und 181 Runden, 2010 waren es sechs Wochen und 224 Runden.

Die Bieter können nur im Rahmen der beantragten Bietrechte für Frequenzblöcke bieten. Im Lauf des Verfahrens können sie diese Bietrechte verlieren, wenn sie diese nicht nutzen. In der Anfangsphase müssen sie mindestens 65 Prozent ihrer Bietrechte ausüben, in der mittleren Phase 80 Prozent und in der Endphase dann 100 Prozent.

Wie auch schon bei vorherigen Auktionen haben die Netzbetreiber gegen die Vergabebedingungen geklagt. Sie kritisieren unter anderem die starken Ausbauauflagen, die mit dem Lizenzerwerb verbunden sind. Die Eilanträge der Unternehmen, die die Auktion in letzter Minute hätten verhindern können, hat das Verwaltungsgericht Köln am Freitag abgelehnt.

Der Chefregulierer sieht dem Ausgang der noch laufenden Verfahren gelassen entgegen und rechnet nicht damit, dass die Justiz seine Behörde zwingen wird, die ganze Versteigerung wieder rückabzuwickeln: Schon in der Ablehnung der Eilanträge habe das Gericht anklingen lassen, wie es die Angelegenheit bewerte, sagte Homann am Montag in Mainz.

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Die Netzbetreiber kritisieren darüber hinaus, dass die Bundesnetzagentur 100 MHz zwischen 3,7 und 3,8 GHz für Industrieanwendungen und andere lokale Lösungen zurückhält. Diese Frequenzbereiche sollen nicht versteigert werden, sondern werden im zweiten Halbjahr 2019 auf Antrag zugeteilt. Da die Nutzung nur lokal erlaubt ist, können diese Frequenzbereiche später mehrfach vergeben werden.

Als Nutzer sind Unternehmen gedacht, die auf ihren Firmengeländen dann lokale eigene Infrastrukturen betreiben. Die Mobilfunker kritisieren die Vergabe auf Antrag an Nutzer aus der Industrie scharf, sie würden die 100 MHz wertvolle Spektrum lieber selbst kontrollieren. Darüber hinaus fürchten sie, dass ihnen ein lukratives Geschäft entgeht.

Chefregulierer Homann reagiert gelassen auf die Kritik. Er schätzt, dass nur wenige große Unternehmen tatsächlich ihre eigenen Netze aufbauen und betreiben werden. Die anderen werden jemanden beauftragen, der sich damit auskennt: die etablierten Netzbetreiber. (vowe)