Verbraucherzentrale rät zur Regelung des digitalen Erbes

Was passiert mit meinem digitalen Nachlass nach dem Tod? Verbraucherschützer raten dazu, zu Lebzeiten eine Vertrauensperson als Nachlassverwalter zu benennen.

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(Bild: dpa, Christian Charisius)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • dpa

Social-Media- und E-Mail-Konten, Abos bei Streaming-Diensten, Shop-Kundenkonten, Gesundheitsdaten von Fitness-Apps oder Fotosammlungen bei Online-Speicherdiensten: Verbraucher sammeln im Alltag immer mehr digitale Verträge und Daten, aber nur wenige regeln ihren digitalen Nachlass.

Damit das, was da im Laufe eines Lebens zusammenkommt, nach dem Tod nicht plötzlich herrenlos wird, sollte man eine Vertrauensperson benennen. Sie kann sich nach dem eigenen Ableben um die Rechte und Pflichten aus Verträgen mit Internetdiensten kümmern. Dazu rät der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Ein Musterformular für so eine Vollmacht bietet der Verband im Netz an. Ganz wichtig: Sie muss handschriftlich verfasst, mit Datum versehen, unterschrieben und mit dem Hinweis versehen sein, dass sie "über den Tod hinaus" gilt. In der Vollmacht sollte man detailliert festlegen, was die Vertrauensperson genau mit den Konten, Daten oder Fotos im Netz nach dem Ableben tun soll. Sie können gelöscht oder in einen Gedenkzustand versetzt werden, wie es etwa bei Facebook möglich ist. Auch Anweisungen dazu, was mit Daten auf Geräten wie Computern, Notebooks, Smartphones, Tablet oder externen Festplatten geschehen soll, gehören in die Vollmacht.

Um der Vertrauensperson ihre Aufgabe zu erleichtern oder ihr die Erledigung überhaupt erst zu ermöglichen, raten die Verbraucherschützer, eine Übersicht über alle Konten mit Benutzernamen und Passwörtern anzulegen. Am besten macht man das auf einem verschlüsselten oder per Kennwort geschützten USB-Stick, der an einem sicheren Ort deponiert wird, etwa in einem Tresor oder Bankschließfach. Dabei sollte man regelmäßige Aktualisierungen des Datensatzes einplanen, damit Änderungen, Neuzugänge oder gelöschte Konten nicht auf der Strecke bleiben.

Nutzer auch schon zu Lebzeiten ihre Vertrauensperson in den Einstellungen angeben – etwa als Nachlasskontakt bei Facebook oder im Kontoinaktivitäts-Manager von Google.

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(olb)