Artikel 13/17: heise online warnt vor negativen Auswirkungen der geplanten EU-Urheberrechtsreform

Die Abstimmung über die Urheberrechtsform steht im EU-Parlament an: Warum Artikel 17 (ehemals Artikel 13) alle betrifft und warum er schädlich ist.

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Artikel 13/17: heise online warnt vor negativen Auswirkungen der geplanten EU-Urheberrechtsreform

(Bild: deepadesigns / shutterstock.com)

Lesezeit: 4 Min.
Von
  • Joerg Heidrich

Ein durchsetzungsstarkes und modernes Urheberrecht ist eine elementare Grundlage für den Betrieb einer Webseite wie der von heise online. Wir Journalistinnen und Journalisten sind darauf angewiesen, dass unsere Werke angemessen geschützt sind – und sich dieser Schutz auch im Internet praktisch umsetzen lässt. Deshalb unterstützen wir ausdrücklich die europäische Initiative zur Modernisierung des Urheberrechts. Diese muss aber einen fairen Ausgleich des Verhältnisses zwischen Urhebern, Rechteinhabern, Plattformen und Bürgern erreichen. Der nun dem Europäischen Parlament zur Abstimmung vorliegende Richtlinienentwurf hat dieses Ziel leider in einigen zentralen Punkten aus den Augen verloren.

EU-Urheberrechtsreform und Artikel 13/17

Das gilt insbesondere für Artikel 17 (ehemals Artikel 13) des im Trilogverfahren ausgehandelten Entwurfs. Dieser Artikel sieht eine Erweiterung der Haftung von Anbietern vor, die hauptsächlich User Generated Content publizieren. Wenn eine solche Plattform ihren Nutzern das Hochladen von Inhalten erlaubt, soll sie zukünftig dafür sorgen, dass dies möglichst nur dann geschieht, wenn sie für jeden der Inhalte eine Lizenz erworben hat. Offensichtlich hatte man beim Aushandeln dieser Haftungsverschärfung in erster Linie Plattformen im Blick, die Musik oder Video-Stücke veröffentlichen, eigentlich eine Art "Lex Youtube". In diesen Bereichen stehen auch bereits Lizenzmodelle zur Verfügung, die wenigstens einen Großteil der vorhandenen Werke umfassen.

User Generated Content besteht aber nicht nur aus Musik oder Videos: Inhalte wie Texte, Grafiken, Kunstwerke oder Fotos sind ebenfalls urheberrechtlich geschützt. Und hier könnten die aus Artikel 17 für Plattformen entstehenden Pflichten eine kaum überwindbare Hürde darstellen. Zwar gibt es wie für Musik auch für Texte oder Bildwerke Verwertungsgesellschaften, sie vertreten aber im Unterschied beispielsweise zur Gema meist nur einen kleinen Teil der tatsächlich vorhandenen Urheber. Artikel 17 würde die Plattformen nun dazu verpflichten, gegebenenfalls mit zigtausenden von Urhebern und Verwertern einzeln verhandeln und Vereinbarungen treffen, um deren Werke zu nutzen – sofern diese überhaupt ein Interesse an einer Lizenz haben.

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Falls die Sharing-Plattform hochgeladene Inhalte der Nutzer nicht lizenziert hat, muss sie in den meisten Fällen dafür sorgen, dass diese Inhalte nicht mehr auf der Plattform erscheinen können. Dies ist bei Plattformen mit höherem Upload-Volumen de facto nur mit Upload-Filtern möglich. Ja, dieser Begriff steht nicht explizit im Entwurfstext. Aber gemäß Artikel 17 muss die Plattform sicherstellen, dass "bestimmte Werke (…) nicht verfügbar sind", beziehungsweise, dass nach Hinweis "alle Anstrengungen" unternommen werden, um "das zukünftige Hochladen dieser Werke oder sonstigen Schutzgegenstände zu verhindern".

Wird nicht gefiltert oder funktioniert der Filter nicht, drohen den Anbietern – und übrigens weiterhin auch den Nutzern – teure Abmahnungen. Dabei ist einhellige Meinung von Experten, dass diese Filter auf absehbare Zeit nicht in der Lage sein werden, Parodien, Zitate, Memes oder Ironie zu erkennen und von der automatischen Löschung zu verschonen.

Der mehrere Seiten umfassende Entwurf von Artikel 17 ist so unklar formuliert, dass nicht absehbar ist, auf welche Anbieter die Vorschrift genau anwendbar ist. Wir gehen davon aus, dass auch viele Webforen davon umfasst sind: In diesen Foren stellen Nutzer große Mengen urheberrechtlich geschützter Inhalte in Form von Texten oder Fotos zu Verfügung, die Nutzer hochladen und welche die Plattformen "mit Gewinnerzielungsabsicht" ordnen, verwalten und bewerben. Auch die Fotogalerie von c't Fotografie könnte unter die Neuregelung fallen. Hier gäbe es nicht einmal eine Möglichkeit, Bilder flächendeckend vorab zu lizenzieren. Dies hätte für uns als Anbieter eines solchen Forums zur Folge, dass wir unter bestimmten Umständen das Hochladen von Inhalten durch unsere Nutzer unterbinden müssen.

Die Redaktion von heise online sieht sich gezwungen, mit diesem Beitrag auf die aus unserer Sicht enorme Gefahr für die Vielfalt kreativer Inhalte im Web und die Meinungsfreiheit durch Artikel 17 hinzuweisen. Aufgabe einer europäischen Reform des Urheberrechts sollte es sein, einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Plattformen und den Rechteinhabern, aber auch der Bürger, der eigentlichen Urheber und der digitalen Wirtschaft zu schaffen. Dieses Ziel wird unserer festen Überzeugung nach insbesondere durch Artikel 17 nicht erreicht; vielmehr wird der Versuch eines solchen Ausgleichs sogar zunichte gemacht.

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(jk)