Verkehrssicherheit: EU-Gremien wollen Unfalldatenspeicher und Fahrassistenten

Von 2022 an müssen Pkw mit Hilfen zum Spurhalten, Bremsen und zur Geschwindigkeitsanpassung und Einbauhilfen für Alcolocks ausgerüstet werden.

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Verkehrssicherheit: EU-Gremien einigen sich auf Unfalldatenspeicher und intelligente Assistenten

(Bild: EU-Parlament)

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Die Sicherheit im Verkehr soll künftig deutlich stärker technisch verbessert und kontrolliert werden. EU-weit vorgeschrieben sind von 2022 an intelligente Assistenten zum Spurhalten, Notbremsen oder für eine an die Situation angepasste Geschwindigkeit. Auch das Rückwärtsfahren soll mit Kameras oder Sensoren erleichtert werden. Dazu haben sich Verhandlungsführer des EU-Parlaments, des Ministerrats und der Kommission am Dienstag auf einen Verordnungsentwurf über eine neue "Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen" verständigt.

Warnsysteme bei Anzeichen von Fahrermüdigkeit oder Ablenkungen sowie "crashtesterprobte Sicherheitsgurte" werden ebenfalls für Pkw, leichte Nutzfahrzeuge, Lkw und Busse vorgeschrieben. Der Reifendruck soll automatisiert in allen Fahrzeugen überwacht werden. Der Einbau alkoholempfindlicher Wegfahrsperren wird technisch vorbereitet und erleichtert. Die hiesige schwarz-rote Koalition hat sich bereits vorgenommen, den "rechtssicheren Einsatz moderner technischer Hilfsmittel" wie solcher Alcolocks zu ermöglichen.

Unfalldatenspeicher müssen die "entscheidende" Informationen "einige Sekunden vor einem Zusammenstoß" aufbewahren. Damit wollen die EU-Gremien die Analyse von Unfällen erleichtern und dazu beitragen, brenzlige Verkehrssituationen künftig zu vermeiden. EU-Abgeordnete hatten sich vorab dafür eingesetzt, dass eine solche "Blackbox" als "in sich geschlossenes System" operieren und Fahrzeug sowie Fahrer nicht identifizieren soll. Sie reagierten damit unter anderem auf Warnungen von Verbraucherschützern vor dem "gläsernen Fahrer".

Ab 2022 Pflicht werden auch Abbiegeassistenten für Busse und Lkw bei neuen Fahrzeugtypen sowie für alle neuen schweren Personen- oder Gütertransportwagen auf den Straßen ab 2024. Generell müssen diese Fahrzeuge dann so entwickelt und gebaut werden, dass besonders verletzliche Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer oder Fußgänger für die Person am Steuer besser erkennbar werden. Damit sollen sichttote Bereiche direkt vor der der Frontscheibe beseitigt sowie der tote Winkel neben den Seitenfenstern verkleinert werden.

Die EU-Kommission geht davon aus, dass mit Hilfe der Verordnung bis 2038 über 25.000 Menschenleben gerettet und mindestens 140.000 schwere Verletzungen vermieden werden können. All dies werde dazu beitragen, die Zahl der Toten und Schwerverletzten bis 2050 auf nahezu null zu bringen ("Vision Zero"). Die neuen Sicherheitsmerkmale sollen die Menschen zudem an die Automatisierung gewöhnen und "den Übergang zum autonomen Fahren erleichtern".

Die in den Trilogverhandlungen erzielte Übereinkunft muss noch vom Parlament im Binnenmarktausschuss und im Plenum sowie vom Rat gebilligt werden, was als Formsache gilt. Die Verordnung tritt prinzipiell in Kraft, wenn sie im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden ist. Größeren Anpassungsspielraum für die Mitgliedsstaaten gibt es nicht. (anw)